Kann ich meine Mutter nach Ende der Probezeit als Bürge aus dem Mietvertrag nehmen lassen?
6 Antworten
Der Vermieter kann selbst bestimmen, welche Art der Sicherheit er vom Mieter möchte.
Wie bereits gesagt wurde: eine Sicherheit von mehr als 3 Nettokaltmieten, bzw. eine Kaution und eine Bürgschaft zu verlangen, ist eh nicht zulässig. Der Bürge kann dann nicht mehr belangt werden.
Wenn nur die Bürgschaft von deiner Mutter hinterlegt wurde, könntest du dem Vermieter die Situation erklären und ihn bitten, eine andere Sicherheit zu akzeptieren. Alternativ zur Barkaution könntest du auch eine Mietkautionsversicherung abschließen. In jedem Fall solltest du die Veränderung schriftlich festhalten lassen bzw. einen Zusatz zum Mietvertrag aufsetzen lassen. Noch mal: der Vermieter kann hier zustimmen, muss er aber nicht.
Alles Gute!
Ich sehe da kaum eine Chance. Aber man könnte dem Vermieter oder auch der Mutter klar machen, dass die Bürgschaft sowieso keine Bedeutung hat, wenn gleichzeitig eine Kaution gestellt wurde. Eine doppelte Besicherung ist lt. Gesetz nicht möglich. Bei maximal 3 Monatsmieten ist die Grenze. §551 BGB.
Überdies hast Du es in der Hand, dass Deine Mutter nicht in Anspruch genommen werden kann. Zeig Deiner Mutter, dass sie Dir vertrauen kann.
Bei ausreichender Bonität kannst du beim Vermieter die Entlassung deiner Mutter aus der Bürgschaft nachsuchen. Der Vermieter dürfte eine (neue) Selbstauskunft und einen Einkommensnachweis verlangen.
du kannst den vermeiter danach fragen. er muss aber nicht zustimmen wenn es nicht im vertrag so vereinbart wurde
Auch ich muss nachfragen: Welche Probezeit?
Den Bürgen kannst du nur raus nehmen lassen, wenn der Vermieter damit einverstanden ist.