Kann ich meine Gesetzliche Betreuerin Kündigen ?
Hallo zusammem ich 24 weiblich habe seit ich 18 bin eine Gesetzliche Netreuerin . Weil ich Psychische probleme hatte . Ich habe vor c.a 2 Monaten sie neu Beantragt weil ich erstmal dachte aus unsicherheit das ich sie noch Bräuchte . Aber jetzt nach langem überlegen denke ich mir ich brauche sie eigentlich nicht mehr . Sie hat mir in den Jahren nicht wirklich geholfen. Sie Bringt mir nur dass Geld und verschwindet wieder ohne das sie mir auch wegen meinem Job hilft . Außerdem hat sie mir Verboten dass ich mit meinem Freund zusammen ziehen kann obwohl ich mit ihm 4 Jahre zusammen bin . Meine Frage wäre jetzt ob ich sie Kündigen Dürfte . Oder es jetzt nicht mehr geht weil ich sie vor 2 Monaten neu Beantragt habe und beim Richter Unterschrieben habe. Das war ein Fehler von mir ich gebs zu aber kann ich dass wieder rückgängig machen . Mir wurde einmal glaub ich zumindest mal gesagt dass ich meine Betreuerin jederzeit Kündigen dürfte so wurde es mir zumindest im Heim gesagt.
3 Antworten
Ein gesetzlicher Betreuer wird vom Gericht eingesetzt und die Betreuung kann auch nur vom Gericht wieder aufgehoben werden. Du kannst allerdings dem Gericht mitteilen, dass du der Meinung bist, dass die Betreuung nicht mehr notwendig ist (am besten mit einer guten Begründung). Dann wird das überprüft
Dankeschön das werde ich auch machen
Wenn du sie nicht mehr brauchst dann spricht da eigentlich nichts dagegen. Ich finde es komisch, dass man sich "Betreuer" nennen darf wenn man den Personen nicht hilft wie du es hier beschrieben hast. Also diese Person sollte sich echt schämen.
Eben nicht, ich habe geschrieben, dass sie ihre Betreuerin jederzeit "kündigen" kann.
Ich habe meine Angaben wenigstens belegt.
Die Betreuung wird nur durch ein Gericht aufgehoben! So einfach entlassen kann man den Betreuer nicht
Der Betreute kann immer Beschwerde gegen die Betreuung einlegen. Auch nahe Angehörige und die Betreuungsbehörde sind beschwerdeberechtigt (§ 303 FamFG).
Ebenso kann der Betreuer gewechselt oder sein Aufgabenkreis erweitert oder eingeschränkt werden (§ 1908b BGB).
Die beteiligten Personen, insbesondere der Betreute und der Betreuer,
haben daher jederzeit die Möglichkeit, dem Gericht den Wegfall der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden ((§ 1908d Abs. 1 BGB) Voraussetzungen mitzuteilen und so auf eine Aufhebung der Betreuung hinzuwirken.
Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sich der Gesundheitszustand des Betreuten soweit gebessert hat, dass dieser seine Angelegenheiten wieder selbst, z.B. auch mit Hilfe eines Bevollmächtigten, regeln kann. In solchen Fällen ist der Betreuer auch nach § 1901 Abs. 5 BGB verpflichtet, selbst den Aufhebungsantrag zu stellen.
Ferner wird bereits in die gerichtliche Entscheidung über die
Bestellung des Betreuers das Datum des Tages aufgenommen, an dem das
Gericht die getroffene Maßnahme überprüft haben muss ((§ 69 FGG).
Spätestens nach sieben Jahren muss über die Aufhebung oder
Verlängerung entschieden werden. Bei Beschlüssen vor dem 01.07.2005 lag
der Zeitraum bei maximal fünf Jahren.
So, also ich glaube das reicht als Begründung oder?
Je nachdem für welche Aufgabengebiete die Betreuung angeordnet wurde, bestimmt der Betreuer auch darüber, wo der Betreute wohnt.
kannst du beweisen ,dass du diesen Betreuer nicht mehr brauchst dann braucht der auch nicht da zu sein.
@Pfannikuchen: leider hast du wohl nicht allzu viel Ahnung von einer gesetzlichen Betreuung. Deine Ausführungen sind Leier falsch
Dankeschön für deine Antwort . Ja sie hilft mir nicht wirklich und manchmal verstehe ich diese betreuerin nicht wenn ich sie auf mein Konto anspreche wie viel ich denn noch habe an Geld sagt sie nächstesmal sag ich es dir bescheid und dann komischerweise beim Nächsten mal sagt sie . Ich hab vergessen nachzuschauen wie viel du noch hast . Das ist echt ärgerlich. Ich hab doch ein Recht zu wissen wie viel Geld ich habe oder nicht ?
Natürlich hast du das. Du hast auch ein Recht zu deinen Freund zu ziehen. Genauso hast du ein Recht alleine zu wohnen.
So weit ich weiß wird der Betreuer von einem Gericht eingesetzt,so das Du also nicht Kündigen kannst.
Aber die machen schon sehr viele Sachen für Dich ,die Du so nicht bemerkst und Sie müssen auch jemanden Berichten.
Das ist doch genau das, was ich in meiner Antwort geschrieben habe!