Kfz-Steuerbefreiung für das Auto meines Ehemannes, darf ich dann damit noch fahren?
Mein Mann ist zu 100 % schwerbehindert und kann selbst kein Auto mehr fahren Das Auto ist auf meinen Mann zugelassen. Ich habe die Befreiung der Kfz-Steuer für ihn beantragt und genehmigt bekommen. Nun frage ich mich, ob das schlau war, denn ich habe gehört, dass ich dann nicht mehr mit dem Auto fahren darf, wenn mein Mann nicht daneben sitzt. Wir haben nur das eine Auto. Ist es ratsam, die Befreiung wieder rückgängig zu machen. Das dürfte doch sicher auch kein Problem sein.
4 Antworten
genauso ist es,wenn du das Auto öfters alleine fährst,dann lass es rückgängig machen,sonst gibt's ärger
Ein aG ist im Ausweis vermerkt, dass heißt, er kann damit kostenfrei mit dem Taxi fahren bis zu 3000 km jährlich und ich als Begleitperson fahre ebenfalls kostenfrei mit?
genau so ist es,die Taxiunternehmen wissen das auch und ich weiss es auch,von meinem Papa,der hatte das auch in Anspruch genommen
das mit der Begleitperson teile ich dir gleich mit,befrage mich.Habe eine Bekannte,die hat ein Taxiunternehmen.
bitte informiere dich mal selber :Nachteilasugleiche Schwerbehinderung,die steht auch ein Behindertenparkplatz zu,GEZ Ermässigung,Telefonermässigung und und,es steht alles auf der Seite ,die ich dir oben angegeben habe,wenn du noch fragen hast schreib mich ruhig an,haste eine pflegestufe beantragt?
Nachteilausgleich soll es oben heissen
Da würde ich mich aber. Noch mal genau Informieren, den es muss einen Kostenträgergeben der die Fahrtkosten übernimt. Du kannst nicht mal eben ein Taxi anrufen den Ausweisweis vorzeigen und der fährt dich dann umsonst. Was ohne Probleme geht ist die Taxikosten bei der Einkommenssteuereklärung geltend zu machen.
Lass die Kirche mal im Dorf, es geht hier um einen Haushalt und solange das Fahrzeug für den Transport und die Haushaltsführung genutzt wird gibt es da auch kein Problem. Glaubst du wirklich da über prüft man ob das Fahrzeug auch hin und wieder steurschädlich genutzt wird.Falls man wirklich mal gefragt wird dann dient die Fahrt der Hausltsfüqhrung und gut ist.
Danke, das werde ich dann wohl besser tun.
Ich habe jetzt zwar keine fachliche Ahnung, aber wer soll denn das nachprüfen? Da müsste ja immer jemand von der Steuer vor Deiner Haustür stehen und prüfen, ob Dein Mann auch mitfährt. Wie gesagt, ist meine Meinung, muss nicht stimmen.
Du darfst stelbstverständlich Auto fahren, auch wenn er nicht neben dir sitzt. Du musst schließlich auch mal einkaufen gehen oder zum Arzt.
Dein Mann kann nicht jedes Mal dabei sein.
Keine Sorge!
nein,das stimmt nicht
Doch es stimmt!
Führt die schwerbehinderte Person das Fahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten zur Fortbewegung oder Haushaltsführung der schwerbehinderten Person dienen.
Besorgung von Lebensmittel, Medikamente etc. sind auch für die schwerbehinderte Person! Haushaltsführung ist ein weites Feld und auch sehr gut nachweisbar.
Richtig es muss der Begünstige nicht dabei sein. Die Fahrt kann auch der Haushaltsführung des Begünstigten dienen. Etwas anders ist es wenn man den blauen Behindertenparkausweis nutzt, da muss die Fahrt dem Transport des Begünstigten dienen. Ich kenne das Spiel mein Fahrzeug ist steuerbefreit und ich habe auch einen Behindertenparkausweis. Meine Eltern haben auch nur ein Fahrzeug das steuerbefreit ist und das schon sehr lange auch bei denen kann der Begünstigte, in dem Fall mein Vater, nicht fahren. Da gab es noch nie ein Problem.
Wenn er meistens mit im Auto ist "Ja".
ein tipp von mir,erkundige dich mal ,wenn der schwerbehinderte ein aG im Ausweis hat,stehen ihm 3000 km kostenlos mit Taxi zur Verfügung,jährlich.Viele nutzen den Sevice