Kfz-Steuerbefreiung für das Auto meines Ehemannes, darf ich dann damit noch fahren?

4 Antworten

genauso ist es,wenn du das Auto öfters alleine fährst,dann lass es rückgängig machen,sonst gibt's ärger

marlies286  20.06.2014, 20:33

ein tipp von mir,erkundige dich mal ,wenn der schwerbehinderte ein aG im Ausweis hat,stehen ihm 3000 km kostenlos mit Taxi zur Verfügung,jährlich.Viele nutzen den Sevice

Conny200159 
Beitragsersteller
 20.06.2014, 20:41
@marlies286

Ein aG ist im Ausweis vermerkt, dass heißt, er kann damit kostenfrei mit dem Taxi fahren bis zu 3000 km jährlich und ich als Begleitperson fahre ebenfalls kostenfrei mit?

marlies286  20.06.2014, 20:46
@Conny200159

genau so ist es,die Taxiunternehmen wissen das auch und ich weiss es auch,von meinem Papa,der hatte das auch in Anspruch genommen

marlies286  20.06.2014, 20:48
@marlies286

das mit der Begleitperson teile ich dir gleich mit,befrage mich.Habe eine Bekannte,die hat ein Taxiunternehmen.

marlies286  20.06.2014, 21:27
@marlies286

bitte informiere dich mal selber :Nachteilasugleiche Schwerbehinderung,die steht auch ein Behindertenparkplatz zu,GEZ Ermässigung,Telefonermässigung und und,es steht alles auf der Seite ,die ich dir oben angegeben habe,wenn du noch fragen hast schreib mich ruhig an,haste eine pflegestufe beantragt?

marlies286  20.06.2014, 21:33
@marlies286

Nachteilausgleich soll es oben heissen

Anton96  23.06.2014, 16:47
@Conny200159

Da würde ich mich aber. Noch mal genau Informieren, den es muss einen Kostenträgergeben der die Fahrtkosten übernimt. Du kannst nicht mal eben ein Taxi anrufen den Ausweisweis vorzeigen und der fährt dich dann umsonst. Was ohne Probleme geht ist die Taxikosten bei der Einkommenssteuereklärung geltend zu machen.

Anton96  23.06.2014, 16:38

Lass die Kirche mal im Dorf, es geht hier um einen Haushalt und solange das Fahrzeug für den Transport und die Haushaltsführung genutzt wird gibt es da auch kein Problem. Glaubst du wirklich da über prüft man ob das Fahrzeug auch hin und wieder steurschädlich genutzt wird.Falls man wirklich mal gefragt wird dann dient die Fahrt der Hausltsfüqhrung und gut ist.

Conny200159 
Beitragsersteller
 20.06.2014, 20:32

Danke, das werde ich dann wohl besser tun.

Ich habe jetzt zwar keine fachliche Ahnung, aber wer soll denn das nachprüfen? Da müsste ja immer jemand von der Steuer vor Deiner Haustür stehen und prüfen, ob Dein Mann auch mitfährt. Wie gesagt, ist meine Meinung, muss nicht stimmen.

Du darfst stelbstverständlich Auto fahren, auch wenn er nicht neben dir sitzt. Du musst schließlich auch mal einkaufen gehen oder zum Arzt.

Dein Mann kann nicht jedes Mal dabei sein.

Keine Sorge!

marlies286  20.06.2014, 20:28

nein,das stimmt nicht

rhapsodyinblue  20.06.2014, 20:34
@marlies286

Doch es stimmt!

Führt die schwerbehinderte Person das Fahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten zur Fortbewegung oder Haushaltsführung der schwerbehinderten Person dienen.

Besorgung von Lebensmittel, Medikamente etc. sind auch für die schwerbehinderte Person! Haushaltsführung ist ein weites Feld und auch sehr gut nachweisbar.

Anton96  23.06.2014, 16:32

Richtig es muss der Begünstige nicht dabei sein. Die Fahrt kann auch der Haushaltsführung des Begünstigten dienen. Etwas anders ist es wenn man den blauen Behindertenparkausweis nutzt, da muss die Fahrt dem Transport des Begünstigten dienen. Ich kenne das Spiel mein Fahrzeug ist steuerbefreit und ich habe auch einen Behindertenparkausweis. Meine Eltern haben auch nur ein Fahrzeug das steuerbefreit ist und das schon sehr lange auch bei denen kann der Begünstigte, in dem Fall mein Vater, nicht fahren. Da gab es noch nie ein Problem.

Wenn er meistens mit im Auto ist "Ja".