PVZ-Abo widerrufen?
Hallo, [...] Ich wurde von einer netten Dame in der Stadt angesprochen und gefragt, ob ich ein Probeabo haben will und naiv , wie ich war hab ich ja gesagt. Die Frau hat zu mir auch gesagt, dass das völlig kostenlos sei und ich das jederzeit kündigen könne. Jetzt kam ein Brief, dass ich demnächst ein erstes Heft von der Zeitschrift bekomme und dann auch was zahlen soll. Insgesamt sollen das 104€ sein. Auf meine Mail, dass ich das kündigen möchte, kam, dass die Widerrufsfrist schon rum ist. Leider hat die mir sowas nicht gesagt. Außerdem kann so ein Vertrag doch nicht rechtmäßig sein, oder? Hat jemand einen Tipp für mich, wie ich da wieder raus komme? Oder kann mir jemand einen Brief oder sowas zeigen, mit dem ers hinbekommen hat, dass die einen nicht mehr nerven?
Liebe Community,
kurz eine Erklärung dafür, dass hier einige Beiträge zum vorliegenden Fall ganz oder teilweise gelöscht wurden: Wir sind der Meinung, dass auf gutefrage.net auch kritische Stimmen zulässig sein müssen. So lange sie sachlich sind und den rechtlichen Rahmen nicht sprengen. Schmähkritik oder falsche Tatsachenbehauptungen müssen wir aber aus rechtlichen Gründen entfernen.
Vielen Dank für Euer Verständnis!
Schöne Grüße
Marie vom gutefrage.net-Support
4 Antworten
Naja jedenfalls habe ich es erstmal mit einer Standart Kündigung nach ca 16 Tagen des Vertragsabschlusses probiert. Es hat nicht funktioniert.
Daraufhin habe ich gegooglet und laaange gesucht, bis ich einen Musterbrief gefunden habe, mit dem jemand wohl tatsächlich aus der Sache rausgekommen ist. Diesen habe ich etwas abgewandelt und per EINSCHREIBEN (!!) abgeschickt und bin nun TATSÄCHLICH wieder RASUGEKOMMEN :DDDD**
[---> Teile in Kusiv sind auf meinen vorherigen Brief bezogen, könnt ihr weglassen]
"Abonnement: SternKundennummer: [eure Nr]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben vom TT. MM. JJJJliegt mir vor.
Um Missverständnissen entgegenzuwirken, weise ich Sie darauf hin, dass ich mich mit meinem Schreiben vom 19.05.2011 nicht nur auf eine Kündigung sondern auch auf das Widerrufungsrecht nach §312 BGB beziehe.
Bei dem hier zu Grunde liegenden Abonnement hat keine gültige Widerrufungs-belehrung nach §312 BGB stattgefunden.
In Anlehnung an die gesetzlichen Vorschriften für Haustürgeschäfte nach §312 BGB wurde dies Ihrerseits auch nicht in schriftlicher Form in Ihrer Auftragsbestätigung vom TT. MM. JJJJ nachgeholt, daher ist §355 BGB Absatz 2 Satz 2 für dieses Abonnement gültig.
Es ist festzuhalten, dass eine entsprechende Belehrung bis heute nicht erfolgt ist.
Demnach mache ich nochmals hiermit unmissverständlich von meinem Widerrufsrecht gebrauch.
Jegliche Leistungen die Sie mir gegenüber erfüllen sind nicht in meinem Interesse und werden von mir nicht angenommen.
Des Weiteren teilen Sie mir bitte den Namen sowie die ausführliche Anschrift des Vertriebsmitarbeiters mit, bei dem ich das Abonnement abgeschlossen haben soll, da ich ggf. die Einleitung umfassender rechtlicher Schritte in Betracht ziehen muss.
Ferner behalte ich mir vor, zu diesem Vorgang mich von der Verbraucherzentrale [Euer Bundesland], [Eure Stadt, wo die Verbraucherzentrale sitzt]l unterstützen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
[Euer Name + persönliche UNTERSCHRIFT]
Anlagen: -Auszug BGB § 312 und § 355
§ 312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher 1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung, 2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder 3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine gültige Widerrufsbelehrung vorliegt."
JUHUUU! Keine 150€/ Jahr bis 2013!!**
Hallo! Willkommen hier.
Hast Du schon mal nach DENEN gegoogled? Hier ist eine interessante Seite:
danke ich hab denen jetzt nochmal geschrieben und hoff mal dass das was bringt.
Hallo ElJeanro,
leider teile ich diese Erfahrung mit Dir, [...]
Bei mir war es die Story "Ich bin ein Ex-Junkie und arbeite in einem Resozialisierungs-Projekt."
Auch ich wollte damals kündigen und habe dieselbe Antwort bekommen: Wiederrufsfrist ist um. Die Verträge von denen sind leider wasserdicht und rechtlich glaube ich schwer anfechtbar, da natürlich auch sie entsprechend gute Juristen in ihren Reihen sitzen haben die jedes Schlupfloch finden.
Du hast glaube ich 14 Tage Wiederrufsrecht oder so, wenn Du das nicht rechtzeitig nutzt dann hast des Abo an der Backe... Am besten gleich kündigen, Abo auslaufen lassen und nie wieder anquatschen lassen.
Musste leider auch 12 Monate (oder waren es 24?) jedes Heft zahlen. Kommst nur schwer bis garnicht da wieder raus. Also gleich kündigen und Kündigungsbestätigung zuschicken lassen!
ja das wollte ich ja so machen aber die weigern sich das zu widerrufen
Vielen Dank für die Hilfe!Genau den gleichen Brief habe ich nach weiterer Suche auf gefunden und hab ihn als E-Mail dahin geschrieben. Das hat genauso geklappt und mich sogar kein Geld gekostet :-P.also damit gehts auf jeden fall