Arbeitsamt will mich glaub ich verarschen, was tun?
Hallo, fristgerecht zum 02.12.13 hab ich mich arbeitslos gemeldet und gesagt, dass ich nach berlin ziehe nächsten Monat. Im Telefonat darauf habe ich meinen Lebenslauf der Dame mitgeteilt und nochmal erwähnt, dass ich nach Berlin ziehe nächsten Monat. Zwei Wochen später im persönlichen Gespräch beim Arbeitsamt habe ich erneut mitgeteilt, dass ich nach Berlin ziehe.
Am 01.01.14 in Berlin angekommen... Am 09.01.14 erfahre ich, dass ich einen Brief vom Amt bekommen habe, zu einem Beratungsgespräch in Bayern... Haben sie wohl versäumt, dass ich vorher dreimal gesagt habe ich ziehe um. Naja habe meine Mutter gebeten drauf zu schreiben, dass ich doch schon dreimal gesagt habe, dass ich umziehe.
Jetzt bin ich in Berlin und soll mich nochmal arbeitslos melden. Beim ersten Mal wurde ich wieder nach Hause geschickt weil keine Zeit mehr für mich ist (noch 35 Minuten offen) So nachdem ich es beim zweiten Mal geschafft hatte, mittlerweile zwei Monate nach meiner Kündigung, mich arbeitslos zu melden, machte ich im Anschluss noch ein Beratungsgespräch. Am nächsten Tag habe ich nun wieder einen Antrag auf ALG bekommen, mittlerweile den zweiten, obwohl das Amt in Bayern versichert hatte, sie schicken meine Unterlagen nach Berlin..Kam wohl nicht an.
Jetzt zur eigentlichen Frage: Als Datum meiner ersten Bekanntgabe meiner Arbeitslosigkeit ist der 17.01.14 aufgeführt. Der Tag an dem sich eine Bearbeiterin in Bayern mal erbarmt hatte, aufzunehmen dass ich nach Berlin umgezogen bin. Angeblich habe ich zu spät bescheidt gesagt, dass ich umziehe... Was kann ich jetzt tun? Den Antrag auf ALG ausfüllen, auf dem das Datum 17.01.14 steht und gleichzeitig Einspruch dagegen einlegen, auf einem Extrazettel ?
3 Antworten
Zum Bezug von Leistungen nach dem SGB III ist die persönliche (!) Arbeitslosmeldung zwingende Voraussetzung - anrufen oder E-mail zählt nicht ....
Das Datum der persönlichen Arbeitslosmeldung wird auf dem Antrag auf Leistungen nach dem SGBIII vermerkt (oben - Mitte)
die Antragsabgabe kann später erfolgen, dazu wird in der Regel ein Termin vereinbart
also wichtig ist wann warst du persönlich in Bayern auf dem Amt (kannst du das beweisen?)
Du solltest aber dn Antrag erstmal ausfüllen und gleichzeitig darauf hinweisen, dass nach Deiner Meinung das Datum der persönlichen Arbeitslosmeldung nicht zutreffend ist.
Erst wenn Du einen Bescheid hast und Du damit nicht einverstanden bist (wegen des Datums des Leistungsbeginns) kannst du Widerspruch einlegen ....
ist der 17.01. zufällig der Tag an dem Du Dich persönlich in Berlin auf der Arbeitsagentur gemeldet hast? Das ist die einzige Erklärung, die für mich Sinn ergeben würde.
Wenn Du in Bayern auf der Arbeitsagentur gesagt hast, Du ziehst zum 01.01. um, melden sie Dich normalerweise zu diesem Zeitpunkt dort ab. Das Arbeitslosengeld läuft erst weiter, wenn Du Dich am neunen Wohnort persönlich wieder arbeitslos meldest. Du hättest also am 02.01. in Berlin aufs Amt müssen.
Die Arbeitsagentur aus Bayern schickt außerdem nicht automatisch Deine Unterlagen nach Berlin. Das muss aus Berlin angefordert werden.
Am besten suchst du dir rechtlichen Beistand in Form eines Anwalts für Sozialrecht. Das ist im Moment wohl das Sinnvollste was du tun kannst.