Die Universität gab der Personalabteilung Auskunft. Kann ich die Uni anzeigen?

15 Antworten

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Mal unabhängig von der Frechheit einer/s Verwaltungsangestellten der Uni persönliche Informationen über einen früheren Studierenden preiszugeben ....

.... in welcher ( pekuniären ) Höhe möchtest Du Deinen persönlichen Schaden beziffern.

Kann ich die Uni wegen dieser Auskunft zur Rechenschaft ziehen?

Ich würde eine Beschwerde an die Verwaltungsleitung der Uni richten.

Bevor ich deine Frage beantworte, hier vorsorglich der Hinweis, dass dies keine Rechtsberatung ist, da die Anwälten vorbehalten ist. Es handelt sich nur um meine persönliche Meinung: Die Auskunft hinsichtlich des abgeschlossenen Studiums war in Ordnung. Mitteilungen zu Vorfällen während deines Studiums durften meines Erachtens nicht erfolgen. Die Personalabteilung kann hier kein schutzwürdiges Interesse geltend machen, da es das Arbeitsverhältnis nicht berührt, wenn Du mal eine Studiengebühr zu spät bezahlt hast. Du könntest meines Erachtens da Klage erheben. Die Frage ist allerdings, ob Du damit Erfolg hast und was es dir nützt. Hast Du unabhängige Zeugen für die unzulässige Auskunft der Hochschule? Dass ein Vertreter der Personalabteilung es dir sagte, macht diesen noch nicht zu einem verlässlichen Zeugen, da er diese Auskunft abstreiten könnte und dann Aussage gegen Aussage stünde. Ebenso wird vermutlich der Auskunft gebende Vertreter der Hochschule es abstreiten, so eine ins einzelne gehende Auskunft gegeben zu haben. Du müsstest für einen Anspruch auf Schadensersatz nachweisen, dass dir ein Schaden entstanden ist. Wurdest Du aufgrund dieser weitergehenden Auskunft vom Betrieb gekündigt oder nicht eingestellt? Oder hat der Betrieb selbst eine negative Auskunft an einen anderen Betrieb gegeben, die ursächlich dafür war, dass Du dort nicht eingestellt wurdest? Oder wurde dir dadurch ein schlechteres Arbeitszeugnis ausgestellt? Ob deine verständliche Kränkung selbst von einem Gericht als (abstrakter) Schaden anerkannt würde, der einen Ausgleich durch eine Zahlung erfordert, kann ich nicht sagen, hätte aber meine Zweifel. Schließlich musst Du an die entstehenden Kosten denken, die etwa beim Einschalten eines Rechtsanwalts entstehen und die auf dir hängen bleiben, wenn deine Klage keinen Erfolg hätte. Ich verstehe deine Empörung und will dich auch nicht von irgendwelchen rechtlichen Schritten abbringen. Ich empfehle nur, alles noch einmal sorgfältig zu überdenken.

Ich würde mich wahrscheinlich an den Landesdatenschutzbeauftragten des Bundeslandes, wo dir Uni ist, wenden, mit Kopie an den Datenschutzbeauftragten der Uni. Eine Privatklage würde ich persönlich nicht in Betracht ziehen, da mir das Kostenrisiko zu hoch ist, ich müsste den Schaden konkret nachweisen und habe auch noch Problem, das evtl. sich auf einmal keiner mehr erinnern kann.

Ja, kannst du über einen Anwalt machen, da der Datenschutz nicht eingehalten wurde

Separota 
Beitragsersteller
 28.11.2020, 11:14

Ist es wahrscheinlich, dass man Erfolg hat?

Klagen kannst du, denn in einem Rechtsstaat steht jedem Bürger der Gang zu den Gerichten frei wenn er oder sie sich in einem Recht verletzt fühlt. Ob du Aussicht auf Erfolg hast weiß ich nicht. Irgend etwas sagt mir dass das nicht die ganze Geschichte ist, aber ich werde das nicht weiter mit dir diskutieren.

DerHans  18.12.2020, 18:11

Es sieht ja wohl eher so aus, dass die Personalabteilung Zweifel an seinen Angaben hatte. was sich dann im Nachhinein ja ach als durchaus berechtigt heraus gestellt hat.

Jetzt ist die Frage: "Wer hat hier wen, am meisten geschädigt?"