Kann ich jemanden in meiner Wohnung anmelden?
Mieter oder Eigentümer?
Bin Mieter
5 Antworten
Welchen Status hat "Jemand"?
Jeder, den du in deine Wohnung, ob mit oder ohne Mietvertrag, aufnehmen möchtest, benötigt von dir die/eine Wohnungsgeberbestätigung mit welcher er verpflichtet ist, sich binnen zwei Wochen nach Einzug beim zust. Einwohnermeldeamt anzumelden.
Außer für Eltern, Kinder oder Ehepartner benötigst du zuvor die Zustimmung deines Vermieters. Ohne diese könnte der dir u.U. deinen Mietvertrag wg. unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte fristlos kündigen.
Dafür gibt es Vordrucke, die kannst du vom EMA abfordern oder im Netz finden und hochladen.
Was soll ich bei der Google Suche schreiben?
"Wohnungsgeberbestätigung"
Danke
Natürlich, wenn Du Mieter bist. Jemand, der bei Dir einzieht, wirst Du beim Vermieter als neuen Mitbewohner melden. Familienmitglieder und Lebenspartner sind auf jeden Fall erlaubt, wenn dadurch die Wohnung nicht überbelegt wird. Bei Untervermietung musst Du den Vermieter ggf. um Erlaubnis bitten.
Beim Einwohnermeldeamt hast Du nicht die Pflicht zur Anmeldung. Das muss der "jemand" schon selbst machen. Allerdings musst Du eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen und unterschreiben und dem "jemand" zur Anmeldung mitgeben.
Achtung: Jemandem mittels dieser Bescheinigung zu erlauben, sich bei Dir beim Einwohnermeldeamt anzumelden, ohne dass "jemand" bei Dir einzieht, wäre ein Verstoß gegen das Meldegesetz.
Da musst du mit deinem Vermieter reden. Er kann es verweigern, allerdings nicht bei Lebenspartner/Ehepartner.
Nein, das kannst du nicht. Wenn jemand in deine Wohnung zuzieht, muss der sich selbst anmelden.
Nein, anmelden kann man sich nur selbst, niemand anderen.
Wie gebe ich die Wohnungsgeberbestätigung?