Kann ich jemanden anzeigen der mir verkehrsunsichere und beschädigte Reifen verkauft hat?
Also: Ich habe vor 2 Wochen gebrauchte Reifen gekauft. Der Herr hat mir versichert, dass alle Reifen in Ordnung seien und sie selten in Benutzung waren. Ich hab selber nachgeschaut und konnte auf die Schnelle keine größeren Schäden entdecken. Beim Besuch in der Werkstatt jedoch, stellte sich heraus, dass diese Reifen maximal 2 Jahre fahren können. Aber dann beim Einbauen hab ich einen kleinen Riss bei einem der vier Reifen gefunden. Als ich den Handwerker darauf aufmerksam machte- er ebenfalls überrascht war-, dass er dies nicht bemerkte, teilte er mir mit, dass dieser Riss schon länger da wäre, da sich eine Rostschicht gebildet hätte. Er meinte auch, dass, wenn ich mit diesem Reifen auf der Autobahn gefahren wäre, er mit einer hohen Wahrscheinlichkeit geplatzt wäre. Ich will jetzt den Verkäufer der Reifen anzeigen. Bin ich im Recht?
9 Antworten
Eine Strafanzeige sollte man vergessen. Der absichtliche Verkauf eines wertlosen/gefährlichen Reifens ist wohl nicht nachweisbar. Hier wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen: "Geld gegen Reifen".Es gilt Vertragsrecht (BGB) Wenn eine zugesicherte Eigenschaft nachweislich (!) nicht gegeben ist, dann kann man zivilrechtlich auf Schadenersatz klagen. Solche Klagen kosten den Kläger, trotz ungewissen Ausgangs, eine Menge Geld. Solche Verfahren - so witzelt man - enden wegen ihrer langen Laufzeit nicht selten mit dem natürlichen Tod einer der Parteien.
Hat ein Privatmann diese Reifen verkauft? Nur Gewerbetreibende müssen eine Gewährleistung geben und haben eine Rücknahmeverpflichtung, wenn die Ware nicht wie versprochen einwandtfrei ist.
Wegen der Anzeige solltest Du aber überlegen, ob Du Dich wegen falscher Anschuldigung nicht selbst strafbar machst. Der Verkäufer hat möglicherweise nicht gewußt, dass ein Reifen defekt war. Außerdem hättest Du aufgrund der vierstellige DOT-Nummer das Reifenalter selbst erkennen müssen. Bis zu 6 Jahre alte Reifen kann man meistens problemlos fahren, wer es nicht weis, sollte keine gebrauchten Reifen kaufen.
Also grundsätzlich mit Anzeigen wirst Du nicht sonderlich weit kommen. Solche Risse können durch unsachgemässe Lagerung oder ähnliches entstehen, der Verkäufer hat Dir da nicht mal zwangsweise falsche Auskunft gegeben. Er hat sie vielleicht wirklich kaum gefahren und Sachen wie Reifen zeigen halt schnell Ermüdungserscheinungen, einfach durch rumliegen und verringern dadurch genauso die Lebensdauer, wie abfahren. Und es gibt kein Gesetz, das besagt, dass ein Privatverkäufer vor dem Verkauf mit dem Mikroskop das zu verkaufende Stück untersuchen muss. Der Fachmann hat es nicht mal gleich gesehen. Von daher war es nicht offensichtlich. Hat auch nicht jeder Adleraugen und auch halbblinde Leute dürfen Reifen verkaufen. Und nur eben, wenn man davon ausgehen kann, dass dem Verkäufer der Mangel bekannt war, kann man ihn wegen arglistiger Täuschung oder Gefährdung anzeigen.
In diesem Fall ist aber eher davon auszugehen, dass er davon eben nichts gewusst hat. Er ist einfach nur wenig damit gefahren, hat sie eine Weile gelagert und dann verkauft ohne davon zu wissen.
Und dich trifft ja auch eine Mitschuld, weil Du eben die Reifen nicht richtig untersucht hast beim Kauf und Dich vorher nicht informiert hast, dass Reifen eh nur höchstens 3 Jahre alt sein sollten, billigere Reifen aber bereits früher nicht mehr verkehrstauglich sein können, wenn auch nur wenig gefahren. Und Du hast sie trotzdem gekauft.
Was Du allenfalls tun kannst (was ich tun würde), Du kannst Dich nochmals FREUNDLICH an den Verkäufer wenden und ihm schildern, was der Fachmann gesagt hat und dass Du die Reifen nicht verwenden kannst. Vielleicht lässt der Verkäufer sich ja drauf ein und nimmt die Reifen zurück oder man einigt sich wenigstens auf eine Teilzurückzahlung des Kaufpreises. Wenn Du ihn über ein Forum mit Bewertung gefunden hast, dann kannst Du auch mit einer schlechten Bewertung drohen, wenn er sich nicht verhandlungsbereit zeigt.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann kannst Du vielleicht auch einen Anwalt suchen und fragen, ob man auf Rückgängigmachung des Geschäftes klagen könnte. Ob da Aussichten bestehen. Aber ohne Versicherung wird die sache selbst wenn Du Recht kriegst für Dich viel teurer als das Geld als aus Fehlern lernt man abzuhaken.
Leider bist Du nicht im Recht !
Du hast Dir die Reifen angesehen und sie auch so gekauft !
Das kannst Du jetzt nicht mehr rückgängig machen und eine Anzeige wäre absolut sinnlos.
Dieser Herr wusste es von seinem " Fachwissen " her vielleicht auch nicht besser, also kannst Du ihm jetzt auch keine Täuschung nachsagen.
Leider ist es so, dass der Fehler bei DIR liegt.
- Hättest Du genauer hinsehen müssen - oder
- jemanden mitnehmen sollen, der da Fachkenntnis hat
Nimm es als "Lebenserfahrung" hin und ärgere Dich nicht länger !
Mal abgesehen, daß man nicht einfach so von jemanden Fremden Reifen kauft, weil man nie weiß, wie der Verkäufer mit den Reifen umgegangen ist (Risse in der Karkasse durch Kantenüberfahren etc.), stell den Verkäufer zur Rede, gib ihm die Reifen zurück und verlange Dwein Geld zurück. Berufe Dich auf "arglistige Täuschung", wenn er nicht reagieren will. Arglistige Täuschung > Reifen sind in Ordnung< , was wohl nicht der Fall war.