Nagel im Reifen! Täter gesehen! was kann ich tun!?
Hallo!
Heute Abend habe ich gesehen wie jemand (person bekannt) die ganze zeit an meinem auto herum stande und sich auch zu meinem reifen gebückt hatte. als ich später zu meinem auto ging und losfuhr bemerke ich wie der wagen nicht sofort von der stelle kam und hörte eine art platzen vom reifen. später als der wagen geparkt war hörte ich wie luft heraus kam und sah dass ein nagel drinne war. also hatte mir die person diesen schon rein gemacht!!
Was kann ich dagegen tun?? bringt es was dies bei der polizei zu melden oder einen anwalt einzuschalten wegen schadensersatz?? unvorstellbar was passiert wäre wenn ich auf der autobahn gefahren wäre und der reifen geplatzt wäre....
danke
8 Antworten
Du hast keinen Beweis,daß dieser Mensch mit einem Nagel in deinen Reifen gestochen hat. Warum hast den Vorfall nicht gefilmt, dann hättest Du jetzt einen Beweis und könntest Ihn anzeigen, aber so ?
Warum hast den Vorfall nicht gefilmt
Genau, so was läuft ja wie immer bei RTL gezeigt wird ab
Du möglicherweise als Regiseur
Klappe 1 auf, und nun stecke den Nagel in den Reifen
Klappe 2 ist nichts geworden., noch einmal aber nicht den Nagel mit der Hand verdecken
Oh man oh man
Ich verstehe nicht warum du nicht gleich mit deinem Handy runter bist, und ihn auf frischer tat mit Videobeweis geschnappt hast.
Du kannst Anzeige wegen Sachbeschädigung bei der Polizei machen und dort zu Protokoll geben, dass du zuvor diese oder jene Person bei deinem Auto hast rumlungern sehen... alles andere ergibt sich dann aus den Ermittlungen der Polizei... Schadensersatz kann dann nach Abschluss des Verfahrens eingeklagt werden, wobei der nicht all zu hoch ausfallen wird.
Wegen einem Nagel platz der Reifen sicher nicht explosionsartig, weil der entweder nur ein Loch hinterlässt oder halt drinne streckt.
Die Schadensersatzklage ist sinnlos, wenn keine Schuldfeststellung vorliegt, also kann du erstmal zur Polizei gehen. Allerdings ist "Ich hab denn gesehen" ein ganz schlechtes Indiz, da dann immer Aussage gegen Aussage steht und der Rechtsgrundsatz "In Dubio pro reo greift".
Deine Story ist wirklich komisch. Du nimmst eine mögliche Verkehrsuntauglichkeit deines Autos wahr und fährst trotzdem (Ordnungswidrigkeit meiner Auffassung nach) erstmal ne Weile und dann soll nach dieser Zeit immer noch Luft aus dem Reifen !!!hörbar!!! entweichen?
Ja wenn du beweise hast (außer das du ihn gesehen hast, vielleicht Hats ein Nachbar gesehen? ) falls nicht Anzeige gegen.unbekannt .... Denke ich mal ...