Anonym jemanden ohne Konsequenzen Anzeigen?

7 Antworten

da das deutsche Grundgesetz das so handhabt

Was hat das Grundgesetz damit zu tun?

wenn eine fremde Person ohne Identität ständig eine Person anzeigt

Wenn das "ständig" geschieht, wird die Polizei sicherlich gegen diese anonyme Person ermitteln. Und sie entsprechend zur Rechenschaft ziehen.

Die Geduld von Polizisten ist auch endlich.

Zudem sind Polizisten auch nicht doof und leiten nicht blind irgendwelche Ermittlungsverfahren ein, aufgrund Angaben anonymer Personen.

MrHanekoma 
Beitragsersteller
 16.02.2021, 14:47

https://m.youtube.com/watch?v=lxSkqAA115I

Als Beispiel wurde dieser Youtuber angezeigt von einer Anonymen Person, hat falsche Behauptungen gestellt und sogar ohne Beweise. Scheinbar war die Polizei zu doof, weil sie ermittelt haben.

petraspinat  16.02.2021, 14:50
@MrHanekoma

Sag doch gleich, dass es um neurechte Influencer geht.

Vielleicht ist an dem Sachverhalt ja doch was dran?

Ich habe Vertrauen in unsere Polizei. Ganz ohne Grund werden da keine Ermittlungsverfahren eingeleitet.

"Anonym" kann hier auch bedeuten, dass die Identität des "Anzeigenden" der Polizei bekannt ist, aber eben nicht dem Beschuldigten. Das hat gute Gründe.

PS: Ich hoffe, deine Frage soll nicht nur dazu dienen, diesem zweifelhaften "Influencer" eine größere Reichweite zu verschaffen.

Wie willst du denn eine völlig fremde Person (von der Straße) anzeigen? Das landet doch sofort im Papierkorb. Was soll die Polizei denn mit so einer haltlosen Behauptung anfangen?

Und was soll das Grundgesetz damit zu tun haben?

Je nach angezeigtem "Delikt" wird gar keine Anzeige aufgenommen wenn sie anonym erstattet wurde. Schliesslich wäre eine falsche Anzeige strafbar, und deshalb will man wissen wer sie erstattet hat.

Und das ist auch gut so!

Es muss ja auch Beweise und ggf. andere Zeugen geben. Und die andere Person hat auch noch ein Alibi wo sie war etc..

Nein. Bei einer anonymen Anzeige passiert nichts, wenn nicht zusätzlich zur Anzeige noch Beweise vorliegen. Der Anzeigenerstatter steht ja njicht als Zeuge zur Verfügung.

Mit einer unberechtigten Anzeige macht er sich strafbar: vortäuschen einer Straftat.