Kann ich handgemachte Sachen (nach Wunsch) auf eBay Kleinanzeigen verkaufen ohne ein Gewerbe anzumelden?
Hi,
und zwar würde ich gerne Sachen auf Wunsch anfertigen und Verkaufen, das ganze hobbymäßig. Ich rechne mit gerade mal 2-3 Verkäufen pro Monat, meine Frage ist nun, ob ich eine Anzeige schalten kann, auf der ich Beispiele zeige und mit verhandelbarem Preis ähnliche Sachen nach Wunschvorstellung anfertige. Muss so etwas kleingewerblich gemeldet werden?
LG
5 Antworten
und zwar würde ich gerne Sachen auf Wunsch anfertigen und Verkaufen...
Gaaanz dünnes Eis:
Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:- Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
- Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
Geld verdienen als Hobby? - Schöne Idee!
Du schreibst:
und zwar würde ich gerne Sachen auf Wunsch anfertigen und Verkaufen,
Fazit:
Du bietest eine Dienstleistung, bzw. ein Werk gegen Geld an. Die Voraussetzungen für gewerbsmäßiges Handeln sind damit erfüllt.
Gut zu wissen:
Um im Sinne der Steuergesetzgebung als Gewerbetreibender eingestuft zu werden, kommt es nicht darauf an, wie hoch dein Umsatz, bzw. der Gewinn ist. Maßgeblich ist alleine die Gewinnabsicht.
Das heißt. Selbst wenn du nachweislich sogar bisher nur Verluste hattest, hat dies keinen Einfluss auf deinen Unternehmer-Status.
Gut zu wissen:
Dem Finanzamt geht es in erster Linie darum, zu wissen wer, wann und womit Geld verdient.
Einnahmen, die aufgrund einer Nebentätigkeit erwirtschaftet werden, werden einfach in der Einkommensteuererklärung angegeben.
Zu berücksichtigen ist zum Beispiel auch, dass du steuerfrei etwas hinzu verdienen darfst.
Je nachdem was du herstellen möchtest, wäre u.U. zu überlegen, ob es sich hierbei nicht um ein Unikat und somit ggf. um Kunst handelt.
Diese Überlegung ist nicht ganz unwichtig, wenn es um die Sachmängelhaftung geht.
Mein Tipp:
Je nachdem wie hoch die Vergütung deiner Arbeit ist, macht es ggf. Sinn, deine Leistung nicht Gegen Geld, sondern im Tausch gegen Gutscheine, z.B. von amazon & Co anzubieten.
Mein Tipp:
Umso besser du dein Vorhaben vorbereitest, desto besser kannst du deine Entscheidungen im Bezug auf die Anmeldung deiner Tätigkeit treffen.
Hier mal ein paar einfache Beispiele:
Du schreibst:
Ich rechne mit gerade mal 2-3 Verkäufen pro Monat,
Meine Frage:
Woraus schließt du diese Umsätze? Warum können es nicht 5 oder nur 1 Auftrag sein?
Du schreibst:
..... verhandelbarem Preis
Gut zu wissen:
Transparenz schafft Vertrauen!
Die Herstellungskosten setzen sich in erster Linie aus Material- und Lohnkosten zusammen.
Die Beschaffungskosten sind in der Regel nicht verhandelbar. Lohnkosten lassen sich kaum rechtfertigen, wenn sie von Anfang an verhandelbar sind.
Bei der Annahme, dass verhandelbare Preise mehr Kunden anlocken, ist ein weit verbreiteter Irrtum!
Dem Kunden wird auf diese Weise signalisiert, dass du auch unter dem verlangten Preis die Leistung erbringen kannst.
Wann dieser Preisnachlass jedoch ausgereizt ist, weiß der Kunde nicht. Vielen Kunden liegt das Feilschen auch nicht. Denen vermittelst du also, dass sie mehr bezahlen, als letztendlich nötig wäre.
Mein Tipp:
Auf Preisverhandlungen sollte man sich, wenn überhaupt immer nur individuell einlassen und nur dann, wenn der Kunde danach fragt.
Und auch dann ist es wenig ratsam sofort nachzugeben. Wesentlich besser ist es, seine Zahlen zu kennen. Dem Kunden exakt sagen zu können, welche Kosten für die Herstellung anfallen, wie hoch die Lohnkosten sind und wie viel Zeit für die Herstellung benötigt wird.
Mein Tipp:
Ein häufiger Grund, weshalb gute Ideen nicht den gewünschten Erfolg bringen und schnell wieder aufgegeben werden ist, unzureichende Vorbereitung und Entscheidungen, die aus dem Bauch heraus getroffen wurden.
Gut zu wissen:
Wenn du nach Kundenwünschen arbeitest ist eine ausführliche Beratung unabdingbar.
Die Zeit und damit die Kosten für eine ausführliche Beratung fallen aber auch dann an, wenn es im Anschluss nicht zu einem Auftrag kommt. Das Gleich gilt für Kunden, die sich nicht entscheiden können und die Beratung wesentlich länger als geplant dauert.
Was anfangs als guter & kostenloser Service verbucht werden kann, stellt sich spätestens als "Zeit-Falle" heraus, wenn sich deine Idee durchsetzt und die Beratungszeit die Abwicklung deiner Aufträge beeinflusst.
Fazit:
Unterm Strich würde ich sagen, dass weniger die gesetzlichen Bestimmungen gegen eine gute Geschäftsidee sprechen, als viel mehr die fehlende Bereitschaft eine Idee auch tatsächlich umsetzen zu wollen.
Was verstehst du unter handgemacht?
alle Arten von Lebensmitteln darfst du nicht verkaufen
Holzeinrichtung für Kleintiere :)
Solange du nur die Materialkosten verlangst, brauchst du kein Gewerbe anmelden. Anders sieht es aus, wenn du die Sachen mit Gewinnabsicht verkaufst.
Ich gehe stark davon aus, dass du das nicht machen musst. Du bist eine Privatperson und solange es so klein bleibt ist alles ok.
Du verkaufst es ja auch ‚privat‘ und nicht in Läden oder so.