Gewerbe, wenn ich was bei redbubble, society6 oder spreadshirt verkaufe?
Hallo,
In meiner Freizeit zeichne ich sehr gerne und erstelle auch digitale Malerei mit meinem Graphic tablet. Ich habe mir dann überlegt, das auch zu verkaufen, weil es ja sonst nur auf der Festplatte liegt. Muss ich, wenn ich auf Internetportalen wie spreadshirt, redbubble oder society6 meine Drucke anbiete, ein Gewerbe anmelden? Ich mache das ja eigentlich nur hobbymäßig und will mir ein paar Euro nebenher verdienen. Oder muss ich mich als Freiberufler melden?
Danke :)
3 Antworten
Sobald du mit Gewinnerzielungsabsicht etwas herstellst und verkaufst, ist das ein Gewerbe.
Ich kenne die Portale nicht im Detail, aber wenn es so ist, dass diese quasi den Kaufvertrag mit dem Besteller eingehen und abwickeln und dir Tantiemen aufgrund deiner kreativen Leistung zahlen, würde es dagegen als freiberufliche Tätigkeit durchgehen. Das macht es um einiges einfacher.
Bin kein Rechtsverdreher, aber ich tendiere zu freiberuflich.
Da du künstlerischen Tätigkeiten nachgehst müsstest du meines Erachtens nur eine Freiberufliche Tätigkeit anmelden. Das ist kostenlos und nur etwas Papierkram.
Kannst aber denke ich jeder Zeit (wenn die Offen haben) beim Finanzamt anrufen und nachfragen. Die werden dir das schon sagen können.
streng genommen musst du ein Kleingewerbe anmelden, da du schon "Unternehmer" bist.
Zitat:
Sie sind Unternehmer, wenn Sie Ihre Waren – so die
Rechtsprechung – „planmäßig gegen Geld anbieten“. Das ist zum Beispiel
der Fall, wenn Sie etwas verkaufen, das Sie zuvor gezielt zum Zweck des
Verkaufs hergestellt oder selbst eingekauft haben. Es entscheidet also
der Zweck, zu dem Sie den Verkaufsgegenstand oder seine Bestandteile
erworben, hergestellt oder bearbeitet haben. Das gilt auch dann, wenn
Sie nur geringe Mengen verkaufen oder einen geringen Umsatz machen. Für
die Einstufung als unternehmerische Tätigkeit gibt es keine gesetzliche
„Bagatellgrenze”. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie mit dem Verkauf
einen Gewinn erzielen, lediglich Ihre Anschaffungskosten wieder
hereinholen oder sogar Verlust machen.
Ich erstelle meine Bilder ja nicht zwecks Verkauf. Ich erstelle sie, weil es mein Hobby ist und es mir Spaß macht. Und ab und zu will ich dann mal etwas online einstellen und über die genannten Seiten verkaufen.
und wo ist der Unterschied? ich weiss, dass die Grenzen fliessend sind, aber sobald du regelmässig Bilder verkaufst, bist du Unternehmer dem Gesetz nach.
Wenn du jetzt 3-4 Bilder pro Jahr verkaufst, wird dir kaum etwas geschehen, aber streng genommen bist du auch dann schon Unternehmer.
Danke, dann habe ich ja mal eine Einschätzung und werde dann mal einen Steuerberater fragen. Das, was in der vorigen Antwort steht, könnte auch noch eine Rolle spielen, da es wirklich so ist, dass die Kunden nicht direkt bei mir kaufen. Autoren sind ja z.B. auch Freiberufler, es sei denn, sie verkaufen direkt selbst, z.B auf einer eigenen Website oder bei Märkten. Trotzdem will ich auf Nummer sicher gehen, und werde bezüglich eines Gewerben nochmal nachfragen. danke
Danke für die Antwort. Auf den genannten Seiten kann man sein Bild hochladen und das wars. Verkauf und Abwicklung des Versandes gehen über die Website. Ich bekomme lediglich einen Prozentsatz des Verkaufspreises als Tantiemen ausgezahlt. Ist das dann freiberuflich?