Bin ich verpflichtet Gewerbe anzumelden (Verkauf von selbst gezeichneten Bildern)?

8 Antworten

Als Künstler kann man sich auch versuchen, als Freiberufler anzumelden, ganz ohne Gewerbe. Dazu muss man aber auch einen formlosen Antrag beim Finanzamt stellen und darauf hoffen, dass sie einen anerkennen und auf die Zuteilung der Steuernummer warten.

Die schnellere Alternative ist eine Kleingewerbe-Anmeldung. Kostet nur ein paar Euro, hat keine Wartezeit und es genügt eine einfache Kosten-Einnahmen-Rechnung für das Finanzamt. Wichtig ist nur, das man auf Vorsteuer-Abzug verzichtet, damit man sich nicht mit Mehrwertsteuer herumschlagen muss.

Ein Bild zum Testen zu verkaufen, würde ich auch ohne Gewerbe machen. Sind es mehrere, gerät man schnell in den Fokus des Finanzamtes.

Bluemie  28.01.2019, 10:37

Es gibt keine "Kleingewerbe-Anmeldung". Man kann nur ein Gewerbe anmelden. Was Du meinst: Man kann steuerlich bei einem geringen Jahresumsatz (bis 17.500 Euro) unter die Kleinunternehmerregelung fallen.

derLordselbst  28.01.2019, 11:02
@Bluemie

Kleingewerbe ist der übliche Ausdruck, mit dem man alle Infos dazu findet.

Die korrekte Formulierung, ein Unternehmen, "dass [...] nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. " (§1 S2 HGB ) liefert im Internet nicht die notwendigen Infos, die man als Anfänger braucht.

Damit hast Du zwar formal recht, hilfst aber nicht dem Fragenden...

Geochelone  28.01.2019, 14:31
@derLordselbst

Und wieso kommst du einem Künstler mit dem HGB? Das passt genauso wenig, wie die GewO. Außerdem hat das HGB nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun. Fazit: Niemand kann ein Kleingewerbe anmelden.

derLordselbst  28.01.2019, 16:03
@Geochelone

Weil man als Freiberufler eine Anerkennung des Finanzamts braucht. Da ist eine Gewerbeanmeldung einfacher und schneller, wenn man nicht hauptberuflich als Künstler arbeiten möchte, sondern nur etwas Geld mit eigenen Bildern erzielen möchte.

Erst bei hauptberuflicher Nutzung kommen die Vorteile eines Freiberuflers zum Tragen.

Und wer den Ausdruck "Kleingewerbe" verdammt, sollte auch statt Ampel die klare, rechtlich korrekte Formulierung Signalgeber einer Lichtsignalanlage (LSA) oder Lichtzeichenanlage (LZA) in seinem Alltagsgebrauch einbauen. Ampel steht nirgendwo in der STVO.

Kleingewerbe ist ein gut eingeführter umgangssprachliche Ausdruck wie Ampel.

Geochelone  28.01.2019, 17:18
@derLordselbst

Was du da schreibst ist einfach nur rechtswidriger Unsinn. Du rätst aus Bequemlichkeit eine Gewerbeanzeige für etwas abzugeben, was kein Gewerbe ist? Ein kompetentes Gewerbeamt wird eine so unsinnige Anzeige zurückweisen.

Und dem FA ist es doch egal, ob ein Gewerbe angemeldet ist oder nicht. Das verlangt seinen Obolus so oder so....

Bluemie  29.01.2019, 08:56
@derLordselbst

Nein, falsch. Ich versuche der Fragestellerin nur zu helfen, indem ich ihr die bestmögliche Antwort gebe. Im Gegensatz hilft es der Fragestellerin wenig, wenn man unkorrekte Formulierungen wie "Kleingewerbe" benutzt, die es in der Realität überhaupt nicht gibt. Das verwirrt nur. Im Übrigen ist es vollkommen überflüssig, ein Gewerbe anzumelden, wenn man seine eigene Kunst verkaufen möchte.

derLordselbst  29.01.2019, 09:06
@Geochelone

Du bist da leider schlecht informiert. Es besteht eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung ab Beginn der Tätigkeit, auch wenn man mit privaten Dingen handelt.

Da man sich beim Kunstverkauf (auch bei eigenen Werken) auf den Handel beziehen kann, macht man grundsätzlich nichts falsch. Kein Gewerbeamt wird das ablehnen. Freiberufler kann man dagegen nur per Genehmigung durch das Finanzamt werden.

Bei nebenberuflicher Tätigkeit ohne Vorsteuerabzug unterscheidet sich der Aufwand von beidem nicht. Es wird bei beiden eine Einnahme-Überschuss-Rechnung fällig.

Wenn Du keins von beiden machst, drohen Bussgelder und eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Du kannst dann nicht belegen, dass Du Steuern zahlen wolltest. Woher Du auf die Idee kommst, dass sei dem Finanzamt egal, ist mir schleierhaft.

derLordselbst  29.01.2019, 09:14
@Bluemie

Lies Dir bitte mal den Link von Rheinflips Antwort durch:
https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/kuenstl-publ-Taetig/Eigene-Bilder-verkaufen-Anmeldung.html

Damit wird meine Ansicht belegt und Du rätst etwas, was den Frageesteller schadet.

Es ist schade, dass Du dich über den üblichen Ausdruck Kleingewerbe aufregst, aber nicht darüber, dass Du selbst falsche Ratschläge gibst, die für den Fragesteller ernsthaften Schaden bedeuten können.

Gewinnerzielungsabsicht, du brauchst einen Gewerbeschein

Du solltest dich grundlegend Informieren, bevor du einen Etsy Shop eröffnest, da steckt mittlerweile mehr dahinter, als man so erwartet.

Du musst ein Gewerbe Anmelden, da durch den Etsy Shop der Handel mit deinen Produkten im Vordergrund steht und nicht deine Kunst. Was zur Folge haben wird, dass das Finanzamt auf dich zukommen wird, zwecks steuerlicher Erfassung.

Danach schickt dir das IHK einen Brief, weil du dort "Clubmitglied" wirst. Da musst du dann einen Antrag auf Beitragsbefreiung ausfüllen.

Da du auf einer online Plattform verkaufst, wirst du im Laufe des Jahres eine Bescheinigung nach §22f UStG für Etsy brauchen, die dir ebenfalls das Finanzamt ausstellen wird, sobald du steuerlich mit deinem Gewerbe erfasst bist.

Dann brauchst du noch Rechtstexte für deinen Shop, die abmahnsicher sind.

Und da du als Onlinehändler Müll verursachst, musst du deinen Müll anmelden. Einmal bei LUCID und einem Unternehmen bei dem du deinen Müll lizensierst (zB Reclay).

Irgendwas habe ich bestimmt noch vergessen. Aber eins steht fest, reinschnuppern an sich gibt es da nicht, aber wenn du nach einem Jahr denkst "ne das wars nicht" , kannst du alles wieder abmelden.

Hier wird leider eine Menge Blödsinn geschrieben.

Wenn Du selbst gezeichnete Bilder verkaufen willst, hast Du eine künstlerische Tätigkeit. Das wird als freiberufliche Tätigkeit anerkannt und die musst kein Gewerbe anmelden.

Das befreit Dich von der Gewerbesteuer und anderen Dingen, wie beispielsweise IHK-Beiträge.

Allerdings mußt Du dem Finanzamt gegenüber Deine Einkünfte in Form einer Einnahme/Überschussrechnung trotzdem offenlegen.

Geochelone  28.01.2019, 14:26

Völlig richtig !

Rheinflip  28.01.2019, 10:44

Der online Shop allerdings ist gewerblich.

Geochelone  28.01.2019, 14:27
@Rheinflip

Da ist er wieder... der Quatsch.

Es kommt darauf an, wie du das mit den Drucken machst.

Wenn du deine Bilder bei z.B. Society6 anbietest, wo Produkte mit deinen Bildern bedruckt werden können, brauchst du kein Gewerbe, sondern musst dich nur als freischaffend beim Finanzamt melden. Du lieferst in diesem Fall ja nur das Bild. Um das bedruckte Produkt muss sich die jeweilige Plattform kümmern.

Wenn du die Drucke selber bei einer Druckerei erstellen lässt und verkaufst, brauchst du Gewerbe.

Wenn du nur original Bilder verkaufst, oder die Bilder als Datei, reicht auch wieder sich als freischaffend zu melden.

So, hoffe das war jetzt einigermaßen verständlich. :D

Woher ich das weiß:Berufserfahrung