Kann ich für 20 Jahre Nutzung meines Grundstückes Pacht einfordern?

5 Antworten

nachfordern wirst du wohl nichts können - du hast dich ja auch wie du selber sagst, 35 jahre nicht darum gekümmert.

du solltest froh sein das sich das bäuerlein deinem kl.grundstück angenommen hat - sonst wäre es wahrscheinlich schon total verwildert !

Versuch den namen rauszubekommen und dann redet ihr - ich würde ihm die paar qm einfach so zur verfügung stellen. einen kl. vertrag würde ich aber schon aufsetzen: nutzung und pflege übernimmt er, dafür verlangst du keine pacht - das fände ich gerechter alsjetzt im nachhinaien noch was zu verlangen.

hätte man sich ja auch mal drum kümmern können - so weit sind 300km auch nicht - oder biete es zum  kauf an

Zunächstmal hast du dich ewig nicht darum gekümmert. Du kannst froh sein, dass es bewirtschaftet wurde und der Grund nicht verwildert ist.

Selbst wenn es schon seit 20 Jahren so ist, was nicht sicher ist, kannst du mit Sicherheit nicht die letzten 20 Jahre nachverrechnen. Höchstens 3 vielleicht und mal im Ernst, was soll auf 100 m2 groß an Ertrag abfallen?

Sollte es einen Ertrag gegeben haben, müsstes du diesen nachweisen können.

Brotpitt 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 14:49

Ich wollte nicht eine endlos Geschichte schreiben...ursprünglich stand eine Steinhütte darauf eine Wasserpumpe und Obstbäume. Die unmittelbaren Nachbarn durften das Obst " ernten " gegen Rasenmähen.War mit meiner Großmutter so abgesprochen. Die älteren Nachbarn haben dann verkauft oder sind verstorben und ( Laut der Nachbarn ) wuchs das Grundstück langsam zu und Kinder spielten darauf . Irgendwann kam dann der Bauer hat die Hütte abgerissen und die Bäume umgesägt . Niemand hat sich weiter etwas dabei gedacht. Das er mir Hütte und Baumbestand ersetzten muß und wie das berechnet wird Zeitwert usw weiß ich bereits aus einem anderen Fall. Darum gehts auch nicht .... es geht nur um die oben gestellte Frage : Pacht oder / und ein Teilbetrag aus dem Ertrag über 20 Jahre.

Jack98765  16.03.2017, 14:57
@Brotpitt

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man für 100 m2 so viel bekommt, dass es sich auszahlt, es nicht auf sich beruhen zu lassen.

Ich selbst verpachte fast 9.000 m2 und bin froh, dass sich ein Bauer findet der sich darum kümmert.

Erstens wie willst du dem Bauern beweisen, dass er die Hütte und die Bäume beseitigt hat? Bist du überzeugt, dass die Nachbarn gegen den Bauern aussagen würden?  Hat man vielleicht erfolglos versucht dich zu informieren um windbruchgefährdete oder kranke Bäume und eine inzwischen baufällige Hütte wegen Gefährdung der Allgemeinheit zu beseitigen? Evtl existiert ja noch eine Anzeige gegen unbekannt? 

Ein Bauer beseitigt keine Obstbäume, die noch ertragreich sind. Bäume an denen 35! Jahre nichts gemacht wird. Also kannst du Obst schon mal aus deiner Berechnung streichen, bleibt evtl.noch der Ertrag aus der Bodennutzung > Grünland, Futter ? Als Eigentümer hat man nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Du kannst es ja mit der Unterhaltung der Fläche gegen rechnen. Dann gibt es noch sowas wie Verjährung. Mein Fazit: Nein kannst du nicht. 

Kann ich über den Zeitraum von 20 Jahren einen Teilbetrag des Ertrages fordern ?

nein.

dir ist kein schaden entstanden.. zumal, wenn du dich 35 jahre lang nicht gekümmert hast.