Kann ich einen Immobilienmakler auf Schadenersatz verklagen wenn er verschwiegen hat, dass in unmittelbarer Nähe ein Windpark gebaut werden soll?
Im Januar 2015 kauften wir ein Haus im vorderen Odenwald. Es liegt etwas Außerhalb mitten in der Natur. Jetzt erst haben wir erfahren, dass in unmittelbarer Nähe (ca.1050m) auf dem "Hausberg", welcher direkt vor uns liegt, ein Windpark mit 6 Windrädern gebaut werden soll. Die Planung für den Windpark Stillfüssel begann schon 2011 und im August 2016 soll mit dem Bau begonnen werden. Dies hatte der Makler garantiert gewusst, da die Bank von der er kommt eine der größten hier ist. Wäre uns der Plan über die Windkraftanlage bekannt gewesen, hätten wir das Haus garantiert nicht gekauft! Der Wert des Hauses ist nun enorm gesunken und an einen vernünftigen Wiederverkauf ist nicht zu denken. Meine Frage nun: Habe ich eine Chance auf Schadenersatz?
6 Antworten
Hier noch mal ganz deutlich:
Vielerorts schürt die Planung großer Windenergieanlagen heftige Kritik.
Ein häufiges Argument: Grundstücke und Immobilien in unmittelbarer
Nachbarschaft von Windrädern verlieren erheblich an Wert – bis hin zur
Unverkäuflichkeit.
Dass Windenergieanlagen zu hohen Kaufpreisverlusten
führen, lässt sich durch Marktanalysen allerdings nicht belegen.
http://www.energiedialog.nrw.de/kein-wertverlust-von-immobilien-durch-windenergieanlagen/
hätte der Fragesteller selber schnell finden können.
Nein. Welcher Schade entsteht Dir denn durch die Gewinnung regenaritiver Energie? Ist doch gut für die Umwelt, schadet niemandem.
Doch, hast Du gerade bewiesen.
-,-
Dafür gibt es einen Bebauungsplan. Du musst dich schon selbst darum kümmern. was dort in Zukunft passiert.
Jeder ist für regenerative Energie. Nur in der eigenen Nachbarschaft darf das nicht sein.
das ist das gleiche wir Sie Leute die wegen der guten Verkehrsanbindung in die Nähe eines Flugplatzes ziehen. Anschließend bemerken sie dann, dass Flugzeuge nicht lautlos fliegen können.
Ich hatte auf intelligente Antworten gehofft. War leider nichts, schade...
Wenn du nur Antworten willst, die dir in den Kram passen, wirst du wohl woanders fragen müssen
Ihre Antwort hat nichts mit der gestellten Frage zu tun. Sie duzen mich, obwohl sie mich nicht kennen. Sie haben keine Ahnung von den Hintergründen und geben hier solche überflüssige Kommentare ab. Auf solche Antworten kann ich echt verzichten...
Eine Rückabwicklung kommt nur bei "arglistischer Täuschung" in Betracht und das müssen sie nachweisen können...oft unmöglich.
Wenn Sie nicht gerade aus einer fern gelegenen Region kommen und den Makler explizit nach solchen Baumaßnahmen gefragt haben, dann sieht es schlecht aus. War der zukünftige Windpark allgemein bekannt, dann kann ein Richter unter Umständen schon zu Ihren Gunsten richten .... aber sicher ist das nie.
Nein! Der Makler hat mit solchen Planungen nichts zu schaffen. Entsteht Ihnen aus der Bebauungsplanänderung der Kommune ein nachweisbarer Schaden, so können Sie versuchen dort Geld herauszuklagen.
Eine noch dümmere Antwort wäre nicht möglich gewesen......