Kann ich einen Freund übergangsweise bei mir wohnen lassen?
Hallo, ich befinde mich zurzeit in folgender Situation: Ein Freund von mir erhielt diese Woche eine fristlose Kündigung und muss in 2 Wochen die Wohnung räumen. Er wird zwar versuchen die Kündigung anzufechten, jedoch wird er sich früher oder später ja doch nach einer neuen Wohnung umgucken müssen. Da es ja fast unmöglich ist, in kurzer Zeit eine neue passende Wohnung zu finden, würde ich ihn in der Übergangszeit gerne bei mir aufnehmen. Ich weiß, dass es für ungefähr 4 Wochen gestattet ist.
Was hätte dies für Konsequenzen für mich und für ihn? Aber wie sieht's denn aus mit einer Umeldung? Da er ja einen festen Wohnsitz angeben muss, um die Post etc. zu erhalten!? Ich möchte auf keinen Fall meine Vermieter ansprechen oder etwa in meinem Mietvertrag verändern müssen.
Vielen Dank schon mal!!!!!!
13 Antworten
Du kannst ihn bis zu 6 Wochen als Besuch bei Dir aufnehmen. Danach musst Du Deinem Vermieter Bescheid geben und um Erlaubnis bitten. Kann aber auch nur zur Vorsicht raten, denn bei einer fristlosen Kündigung wird er irgendwas verbockt haben.
Wenn in deinem Mietvertrag keine Untervermietungsklausel drin ist, die dir ausdrücklich gestattet unterzuvermieten, dann musst du rein theoretisch bei deinem Vermieter eine Erlaubnis einholen.
Falls Du in einem Bundesland wohnst, wo bei der Anmeldung keine Unterschrift des vermeiters notwendig ist, würd ich es einfach unter der Hand machen. das ist in berlin z. B. der Fall. ABER: Wenn Du Stress mit deinen vermietern hast und die im selben Haus wohnen, dann absolute Vorsicht! Wäre u. U. ein Kündigungsgrund.
Dein Freund sollte erstmal der Kündigung widersprechen. Und wenn er sich im Recht fühlt einen Anwalt einschalten. Dann geht die Sache vor Gericht, wenn das Gericht zu Gunsten des Vermieters entscheidet, muss er raus. Macht er das nicht, gibt es eine Räumungsklage, diese Vorgehensweise kann sich mehrere Monate hinziehen, sodaß Dein Freund noch etwas Zeit hat eine neue Wohnung zu suchen. Du brauchst ihn eigentlich jetzt noch garnicht bei Dir aufnehmen. Wenn er bei Dir einzieht und das auf Dauer musst Du Dir die Genehmigung bei Deinem Vermieter holen.
er kann soweit ich weiß bis zu 3 monaten bei dir wohnen ohne dass der vermieter informiert werden muss. für die ummeldung braucht er eigentlich die unterschrift des vermieters oder den mietvertrag.
mumpitzzz schrieb "ummeldung", damit ist üblicherweise die ummeldung des wohnsitzes gemeint. aber ich lasse mich natürlich gerne belehren, besonders wenn es so charmant geschieht wie von dir, toterfisch.
Selbstverständlich muss er sich ummelden, wenn er die alte Wohnung aufgibt. Welche Formalien dabei zu beachten sind/ was vorgelegt werden muss, hängt von den Vorschriften im einzelnen Bundesland ab. http://www.meldebox.de/ummelden/einwohnermeldeamt-ummelden/
Würde er seinen Wohnsitz z.B. ins Ausland verlegen und bei dir nur eine Postadresse einrichten wollen, müsste er sich nicht anmelden.
Wohnen kann er - auch darin hat DollyPond Recht - bei dir bis zu 3 Monate (wenn es da nicht auch wieder regionale Unterschiede gibt), danach musst du ihn offiziell anmelden.
Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt, gibt es manchmal Ärger mit den Nachbarn, die erhöhte Nebenkosten befürchten.
Er kann als dein Gast sehr lange bei dir wohnen. Die Post kann er per Nachsendeantrag auch ohne Ummeldung zu deiner Adresse schicken. Der Vermieter sollte aber vielleich informiert werden, dasd du für bestimmte Zeit ein Gast aufnehmen möchtest.
Blödsinn, es geht nur um die Postumleitung. Die geht den Vermieter gar nichts an.