Kann ich eine Kündigung widerrufen?
Folgendes: Ich bin Mieter einer Wohnung und muss laut Vermieter 3 Monate im voraus kündigen. Nach 2 Monaten nach der schriftlichen Kündigung fällt mir ein "ich brauche die Wohnung doch noch" Kann ich das schriftlich widerrufen und muss der Vermieter sich darauf einlassen oder kann er sagen "Nö das Du gehst ist eine Wohltat".
18 Antworten
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und sie kann nicht widerrufen werden.
Nur wenn der Vermieter will, kann das Mietverhältnis fortgeführt werden.
Odr er besteht z.B. auf einen neuen Mietvertrag mit neuen Konditionen.
Hat er schon inseriert, dann solltest Du ihm anbieten, dass Du die Kosten trägst.
muss laut Vermieter 3 Monate im voraus kündigen.
Das ist nicht die Idee deines Vermieters, sondern das ist die gesetzliche Kündigungsfrist.
Kann ich das schriftlich widerrufen und muss der Vermieter sich darauf einlassen
Versuchen kannst du das. Aber einen rechtlichen Anspruch darauf hast du nicht.
oder kann er sagen "Nö das Du gehst ist eine Wohltat".
Er kann auch einfach nur "Nö" sagen. Eine Begründung ist nicht notwendig.
Was soll der Vermieter denn dem neuen Mieter erzählen, mit dem er wahrscheinlich schon einen Mietvertrag geschlossen hat, der wiederum seine alte Wohnung gekündigt hat etc. pp
Du kannst höchstens mal deinen Vermieter anrufen und fragen ob er schon einen nachmieter hat und - falls nicht- er deinen Rücktritt von der Kündigung akzeptieren würde - sinnvoll wären plausible Gründe für die Kündigung bzw. den Rücktritt davon
Klar kannst du widerrufen. Nutzt dir aber nix. Du hast gekündigt und fertig. Wohnen ist doch kein Wunschkonzert. Was würdest du denn dazu sagen, wenn dein Vermieter dir kündigt und dann sagt: "Ach nee, doch nicht!" und weiterhin Mietzahlungen erwartet?
Du kannst dich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und fragen, ob es möglich wäre die Wohnung länger zu nutzen. Der Vermieter muss sich darauf ganz bestimmt nicht einlassen, der kann sagen: Du hast gekündigt - du gehst!
darauf muss der vermieter sich natürlich nicht einlassen.