Kann ich eine Ausnahmegenehmigung als Privatperson für orangefarbenes Blinklicht bekommen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Feste Ausstattung mit gelbem Blinklicht ist bestimmten Fahrzeugen vorbehalten, die das "von Berufs wegen" (nicht nur "für den Notfall") brauchen.

Es gibt allerdings auch mobile gelbe Rundumleuchten, die man am Zigarettenanzünder anschließen und mit Magnetfuß aufs Dach setzen kann - ich meine, so was darf man als Privatmensch besitzen und im Bedarfsfall auch benutzen. (Anschließend aber wieder ab nehmen!)

Soniy19 
Beitragsersteller
 25.12.2015, 21:07

Mein Vorhaben ist ein Frontblitzer. 12 Volt. Mittels Saugnapf hinter die Frontscheibe. Aber das gilt wohl nicht als mobile Kennleuchte.

claushilbig  25.12.2015, 21:54
@Soniy19

Hm ...

Solange Du das Ding nicht fest montierst, sondern nur bei Bedarf an die Scheibe pappst, müsste das m. E. auch gehen ...

Und - ohne jetzt zum Rechtsbruch aufrufen zu wollen! - solange Du das Ding wirklich nur bei Bedarf anbringst, sieht's ja auch keiner, der was dagegen haben könnte ... ;-)

Soniy19 
Beitragsersteller
 25.12.2015, 22:26
@claushilbig

Also ist es eine "Grauzone" in der ich mich da bewegen würde mit diesem Artikel. Da schaue ich mich lieber nach diesen mobilem Geräten um die du schon erwähnt hast.

claushilbig  25.12.2015, 22:28
@Soniy19

Theoretisch müsste Dir das eigentlich der Händler, bei dem Du das Ding kaufen willst, sagen können.

Absolut sicher bin ich mir bei den anderen Dingern nämlich auch nicht ...

Wobei ich mich frage, wofür Du das machen willst? Kommst Du so oft in die Situation, bei Pannen zu helfen (oder selber zu haben), dass sich das lohnt???

claushilbig  27.12.2015, 15:03
@claushilbig

... und der TÜV müsste eigentlich auch (rechtlich verbindliche) Auskunft geben können ....

Ausrüstungsvorschrift - Gesetzestext §52 StVZO:
(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,

2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsstelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,

3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,

4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

Aber !!

Zur Warnung vor Unfall- oder Pannenstellen kannst du unabhängig von den
oben genannten Vorschriften auch eine tragbare Warnleuchte benutzen
(diese gelben Blinkleuchten, die man auf dem Dach positionieren kann) -
nachzulesen in §53a StVZO.

So ist es. Ohne ein entsprechendes Gewerbe bekommst du das nicht genehmigt.

Soniy19 
Beitragsersteller
 25.12.2015, 19:37

Schade. Aber wie sieht es aus mit Frontblitzer die eine E9 Bezeichnung haben?

Soniy19 
Beitragsersteller
 25.12.2015, 19:52
@PatrickLassan

Danke für den Link. Ich hatte gedacht das Modelle mit E9 evtl. zugelassen wären.