Welche gesetzliche Regelung verhindert die Zulassung eines Solofahrzeugs mit 40 T zulässigem Gesamtgewicht?
Ein Freund von mir fährt in der Schweiz einen 5-Achser Fahrmischer. Siehe Bild. Das Fahrzeug hat 5x 8 Tonnen Achsen = 40 t zulässiges Gesamtgewicht.
In Deutschland werden Fahrmischer nur bis 4 Achsen x 8 t = 32 Tonnen zugelassen.
Zugkombinationen in Deutschland dürfen 40 t haben. Was also begrenzt in Deutschland die Zulassung dieses Solofahrzeuges? Die Länge? Wenn ja, wo steht es geschrieben.
2 Antworten
§ 34 StVZO schreibt in Deutschland die Maße und Gewichte vor.
Deine zulässigen 40 Tonnen beschränken sich auf Fahrzeugkombinationen mit mehr als 4 Achsen.
Bei deinem Betonmischer handelt es sich um ein Einzelfahrzeug und keine Kombination. Folglich gilt hier der Wert für Einzel- Kfz mit mehr als 4 Achsen und dieser Wert liegt bei 32 Tonnen.
Dier Gewichtsbeschränkung ergibt sich also aus der nationalen Vorschrift des § 34 StVZO.
Deine Links auf §§ der StVZO sind leider nicht zielführend. (wenn auch nicht verkehrt).
Die deutsche Bürokratie lebt auch noch weiter, wenn es keine Bürger mehr gibt.
Die spinnen, die Deutschen. Was für ein Haufen Reglementierungen! :-))