Rechtsproblem: Handyvertrag storniert - Handy kam trotzdem an
Mein Problem ist folgendes:
Ich habe bei Firma A einen Handyvertrag abgeschlossen der ein neues Smartphone beeinhaltet hat, diesen jedoch 3 Tage später wieder storniert. Das Smartphone kam von einer anderen Firma B (in Zusammenarbeit mit A) jedoch trotz Stornierungsbestätigung an. Als ich bei Firma A anrief, wurde ich zum auf Firma B verwiesen und habe da nachgefragt wie es denn nun mit dem Handy steht, zumal die Zahlung des Handys getrennt von der Zahlung des Mobilfunkvertrag erfolgte und ich den Betrag fürs Handy nicht erstattet bekommen hatte - Firma B würde sich zurückmelden und den Betrag zurücküberweisen.
Nun ist das gut 6 Monate her und Firma B hat sich immer noch nicht gemeldet! Wie gehe ich vor? Bin ICH dafür verantwortlich, dass DIE ihr Handy zurück kriegen, auch wenn die sich nicht gemeldet haben und auch mein Geld nicht zurücküberwiesen haben? Das Handy liegt original verpackt noch bei mir. Was kann/muss ich tun?
9 Antworten
Das Beste ist wirklich zur Verbraucherzentrale zu gehen, Termin dort machen, kostet 5.- Euro Beratungsgebühr. Wie es wirklich aussieht, kann dir nur der Fachmann sagen, der sich täglich mit Verträgen befasst, eine Meinungsumfrage hier, verwirrt dich noch mehr.
Du hättest es bei einem Fernabsatzgeschäft innerhalb von zwei Wochen zurückschicken müssen.
In Zukunft verweigerst Du (nachträglich) die Annahme.
das würde mich zwar auch interessieren, nur wusste ich leider nicht dass das Handy von Firma B kommt, und somit war mir Absender des Paket leider unbekannt als ich es von der Poststelle abholen wollte - ich habs aufgemacht und dann erst gesehen dass es das Handy ist und mich direkt bei Firma A gemeldet die mich dann auf Firma B verwiesen haben. - sonst hätte ich die Annahme direkt verweigert
Bei der Antwort bin ich davon ausgegangen, dass Dir das klar ist. Wenn ein Paket ankommt, welches Du nicht erwartet hast und dann vom Gewicht her es passt, dann würde ich schon sehr misstrauisch werden und es eben an den Absender wieder zurücksenden. Wenn Du es geöffnet hast, geht das so nicht. Du kannst aber unter Zeugen den Inhalt wieder verpacken und dann ganz normal zurücksenden. Wenn Du die Warte nicht mehr hast, kann man Dir zumindest nicht mehr versuchen nachzuweisen, dass durch das Behalten der Ware der Vertrag trotzdem angenommen wurde.
Ansosnten gilt, wie gesagt, für meinen Antwort, dass man Waren beim Postschalter als Verweigert zurückgeben kann, auch wenn man es selbst angenommen hat.
hallo, da wirst du kein glück haben bei a und b nicht ! Wenn du beides unterschrieben hast ! mußt 2 jahre warten und drei Monate vorher den vertrag kündigen bei beiden !
Natürlich musst du das Telefon zurücksenden. Anschließend bekommst du sicherlich das Geld zurück. Leg am besten noch was schriftliches bei. das du rechtzeitig storniert hast bzw. hättest du auch innerhalb von 14 Tagen widerrufen können.
Kannst Du mal an einem praktischen Beispiel erklären wie man nachträglich die Annahme verweigern kann?