Ausversehen Zeitschrift Abo?
Hallo erstmal,
Ich habe für einen Amazon Gutschein ein Testabo von der "frau-aktuell" bei DEM Anbieter Kiosk Presse abgeschlossen. Weder in der Auftragsbestätigung noch in der E-mail würde ich darüber aufgeklärt, dass nach der Testphase ohne Kündigung das Abo verlängert wird (um 1 Jahr). Nun habe ich vor ein paar Tagen eine Rechnung bekommen und in der ist sogar eine Mahngebühr weil ich nicht gezahlt habe! Ich habe die Firma angeschrieben und die erzählen mir dass das Abo gekündigt sei zum April 2019! Also soll ich jetzt jede 2 Monate knapp 35€ bezahlen. Ich habe auch schon die Frau Aktuell angeschrieben aber die haben nich nicht zurück geschrieben. Ist es überhaupt erlaubt das Abo ohne Vorwarnung oder ähnliches zu verlängern und eine Mahngebühr zu erheben, obwohl vorher keine einzige Rechnung kam. Ich danke für eure Antworten.
5 Antworten
Wir kennen weder den Vertrag noch deinen Schriftverkehr mit dieser Firma, daher können wir das kaum beurteilen, ob nun Aufklärungspflichten verletzt wurden oder nicht.
Eine Mahnung ohne Rechnung ist jedenfalls zulässig, wenn feste Zahlungstermine vereinbart wurden.
Weder in der Auftragsbestätigung noch in der E-mail würde ich darüber aufgeklärt, dass nach der Testphase ohne Kündigung das Abo verlängert wird (um 1 Jahr).
Ganz ehrlich, ich glaubs nicht. Das stand ganz sicher irgendwo, Du hast es nur überlesen. Außerdem hast Du sicher eine Widerrufsbelehrung erhalten, wo das auch noch mal stand.
Ist es überhaupt erlaubt ... eine Mahngebühr zu erheben, obwohl vorher keine einzige Rechnung kam.
Nein, das ist es so nicht. Du musst in Verzug sein, bevor man Dich (kostenpflichtig) mahnen kann.
Auftragsbestätigung: https://www31.zippyshare.com/v/w6HpMsU8/file.html e-mail:https://www31.zippyshare.com/v/g9d2nOuv/file.htmll
Deshalb habe ich geschrieben, dass er/sie/es in Verzug sein muss. Eine Rechnung muss in dem Fall natürlich trotzdem irgendwann mal vorgelegen haben auf dem eben das Zahlungsziel steht. Sonst kann ja kein Verzug eintreten.
Es muss in irgend einer E-Mail, bzw. einer Anlage, die AGBs übermittelt worden sein. Dort steht dann auch etwas über Widerrufsrecht, bzw. Kündigungsmöglichkeiten geschrieben.
Sicher ist das erlaubt. Dein Handyvertrag verlängert sich wahrscheinlich auch automatisch, genau wie Sky oder was weiß ich. Der Gesetzgeber kann nicht jede persönliche Unzulänglichkeit durch eine weitere Vorschrift abdecken.
Genau aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit bei Haustürgeschäften UND Fernabsatzgeschäften innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurück zu treten.
Leider beruht dieser Irrtum fast ausschließlich darauf, dass der Anbieter seine wahre Absicht hinter irgendeinem Gewinnspiel oder Gutschein verdeckt.
Bei der Mahnung würde ich dir widersprechen, wenn zum Beispiel Zahlungen an jedem 3ten eines Monats vereinbart war, dann tritt ohne Zahlung direkt der Verzug ein. Und so wird es wahrscheinlich auch gewesen sein.