Kann ich ein Grundstücksverbot erteilen?
Kann ich dem Freund meiner Schwester ein Grundstücksverbot erteilen ? Er ist mir gegenüber handgreiflich geworden, nachdem ich ihn als "Penner" beschimpft habe. Ich habe mich danach allerdings zurückgehalten und mich nicht gewehrt.
Meine Schwester und ihr Freund besuchen desöfteren meine Mutter, die unten (unentgeltlich gemäß Testament meines verstorbenen Vaters) bei mir im Haus wohnt und Wohnrecht hat. Ich wohne hingegen im Obergeschoss meines Hauses.
Darum die Frage, ob ich gegen den Willen meiner Mutter (wegen eines evtl. Besuchrechts) den Freund meiner Schwester ein Grundstücksverbot erteilen kann.
6 Antworten
rechtlich kann ich es dir nicht sagen, das müsstest du evtl. mal einen anwalt um rat bitten. aber gefühlsmäßig würde ich sagen nein, denn deine mutter hat ein wohnrecht. das vermutlich bei übergabe des hauses schon bestand. soweit ich weiß, kann ein vermieter einem mieter keinen besuch verbieten, grundstücksrecht hin oder her. ähnlich ist es bei dir gelagert.
wobei ich denke, wenn du ihn penner nennst und dann handgreiflichkeiten folgen, ist das wohl schon einiges mehr gelaufen. denn ohne grund macht man sowas nicht. das verbietet die gute kinderstube. versuche doch erstmal -evtl. mit hilfe deiner schwester- diesen konflikt zu klären, bevor du solche geschütze auffährst ....
als hauseigentümer kannst du ein hausverbot aussprechen,wenn derjenige sich nicht daran hält begeht er sogar eine strafbare handlung(hausfriedensbruch),da spielt es keine rolle ob er der freund deiner schwester,mutter ec. ist,er ist ja nicht gemeldet in der wohnung(sprich er hat keinen mietvertrag),hausverbot heisst auch gleichzeitig grundstücksverbot.
Ja, funktioniert. Würde ich auch machen, wobei die Bezeichnung Penner Entschuldbar ist.
Wenn dir das Grundstück gehört, kannst du das machen. Das wäre rechtlich gedeckt. Die Frage ist, obs sinnvoll ist, weil deine Mutter darüber unter Umständen nicht sehr glücklich sein wird. Und neben der Frage nach dem Sinn steht noch die Frage, wenn sich dein künftiger Schwager nicht daran hält. Willst du die Polizei rufen?
Das Problem lässt sich sicher vernünftig lösen, z.b. indem du aufhörst, ihn Penner zu nennen. Denn damit ging die Chose wohl ja los...
Unter Männern bei einem frisch gezapften läßt sich das besser regeln. Wenn du Eigentümer bist kannst du natürlich von deinem Hausrecht gebrauch machen. Ich würde ersteren Schritt vorziehen.