Kündigungsschreiben als Aushilfe - welches Datum angeben?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Kündigungfrist beträgt 4 Wochen zum nächsten erreichbaren 15. oder zum letzten Arbeitstag des Monats.

Lizzle94 
Beitragsersteller
 23.03.2017, 22:14

Vielen Dank für die Antwort ! :) Eine kleine Frage : Mein erster Vertrag ging ab den 01.05. . wenn ich das Kündigungsdatum angebe muss ich dann schreiben:  Kündigung zum 30.04.2017 oder 01.05.2017 ?? :)

Richard1962  24.03.2017, 12:16
@Lizzle94

Nicht, wenn die Beschäftigung länger als 2 Jahren gedauert hat wie in diesem Fall. Da sind die Kündigungsfristen gesetzlich länger.

DerHans  24.03.2017, 14:29
@Lizzle94

Die Kündigung geht immer zum letzten Arbeitstag. Am 1. Mai würdest du dort ja nicht mehr arbeiten.

Hey Lizzle,

du musst in die Kündigung gar nicht hineinschreiben, wann ihr euren Vertrag geschlossen habt. Schreib einfach:

"Hiermit kündige ich unser bestehendes Arbeitsverhältnis fristgerecht zum XX.XX.2017."

Hast ja nur das eine Arbeitsverhältnis, also so kündigt man normalerweise :) Datum des Vertragsschlusses ist keine Pflichtangabe und damit entberhlich.

Wenn ich dir helfen konnte, lass mir gern ein "Danke" da :)

Lizzle94 
Beitragsersteller
 23.03.2017, 22:06

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort !!! :)

Lizzle94 
Beitragsersteller
 23.03.2017, 22:11
@MrTor

Ich habe noch eine kurze Frage. Ich habe meinen Vertrag am 01.05. . wenn ich das Kündigungsdatum angebe muss ich dann schreiben Kündigung zum 30.04.2017 oder 01.05.2017 ?? :)

MrTor  23.03.2017, 22:17
@Lizzle94

Kündigung zum 30.04. - es wird immer zum letzten Tag des Monats gekündigt. :)

Lizzle94 
Beitragsersteller
 23.03.2017, 22:18
@MrTor

ok, Dankeschön :) !

Du brauchst kein Datum vom Vertragsbeginn reinschreiben. Dies wäre aber der erste Vertrag.

Es genügt, wenn Du schreibst "hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag zum ....."

Lizzle94 
Beitragsersteller
 23.03.2017, 22:13

Ok, vielen Dank :)!