Kann ich die Schuhe zurückgeben?

3 Antworten

Ich gehe davon aus, dass du ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bist und es bei einem Händler gekauft hast. Dann ist nämlich der Verbrauchsgüterkauf nach §§ 474 ff. BGB einschlägig. Danach kannst du dann nach § 437 BGB eine Nacherfüllung verlangen, und bei gescheitereter Nacherfüllung danach vom Kauf zurücktreten.

Solltest du die Schuhe nicht mehr haben wollen, dann kannst du versuchen von deinem Widerrufsrecht gebrauch zu machen. Hier kommen dann aber die Gebrauchsspuren zum Tragen. Hier könnte der Händler eventuell Wertersatz verlangen.

Mein Tipp wäre den Händler schriftlich mit 14-Tagesfrist dazu aufzufordern ein mangelfreies Paar Schuhe zu besorgen und die Auszutauschen.

Das darfst du verlangen und musst dich nichtmal damit abspeisen lassen, dass er die Schuhe reparieren lassen will. Das nennt sich Wahlschuld und steht in §439 BGB zum Nachlesen.

Das beste dabei ist, dass der Händler dann in der Beweislast ist zu beweisen, dass der Mangel nicht durch einen Produktionsfehler eingetreten ist.

Sollte es Probleme geben, dann wende dich an einen Anwalt ;) LG

Hi,

ja, der Verkäufer kann den Umtausch ablehnen und begründen, es sei vorher passiert oder du hättest dich früher melden müssen. Wenn du allerdings ein Beweiß hast, das Produkt problemlos umtauschen zu können, dann gibt es keine Probleme.

Ich kaufe selbst bei Zara ein und kenne dort nur Kundenorientierte Mitarbeiter. Du solltest es dringend ausprobieren, da wird keiner Probleme machen.

Grüße :D

Diyar231 
Beitragsersteller
 29.03.2016, 18:29

Die haben ja gesagt dass ich sie auch nach einem Monat zurückbringen kann und der schuh war ja schon vor dem Kauf beschädigt (Mitarbeiter habe ich auch darüber informiert)

produktkritiker  29.03.2016, 18:34
@Diyar231

Ja, es gibt aber auch "doofe Mitarbeiter". Das Recht besagt, dass es in lokalen Geschäften KEIN Umtauschrecht gibt. Nur im Internet gibt es das Umtausch bzw. Widerrufsrecht, da du die Ware vorher nicht gesehen hast.

Das bedeutet, dass der Mitarbeiter sich darauf beruhen und gar nichts zurücknehmen muss. Wenn Zara aber schon 30 Tage von sich aus anbietet, dann machen die das aus Kulanz.

Und das bedeutet widerrum, dass der Umtausch kein Problem sein wird. Es ist ja logisch, dass sich die Sohle beim Laufen abläuft. Anders gar nicht zu vermeiden :D

Habe mal gehört, dass man Schuhe sogar bis zu zwei Jahre lang umtauschen kann, sofern du den Beleg noch hast natürlich. Kann auch sein, dass das nur für Fachgeschäfte gilt.