Gefakte Ware zurückgeben?

5 Antworten

Wo hast Du die Schuhe denn gekauft?

Siehe Mona. Dann kann man Dir auch sagen, wie man richtig gegen den Verkäufer vorgeht.

Grundsätzlich kann man auf eine Einhaltung des geschlossenen Kaufvertrages bestehen und dessen Erfüllung notfalls auch zivilrechtlich durchsetzen d.h. Lieferung eines Originals bzw. geldlichen Ersatz fordern.

Es steht Dir auch frei eine Anzeige zu erstatten. Der Verkauf von Plagiaten verstößt in Deutschland gegen geltendes Recht und wird entsprechend strafrechtlich gewürdigt..

http://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html

Zudem verfolgt auch der Inhaber der Markenrechte den illegalen Verkauf von Plagiaten seiner Originalprodukte. Da drohen Verkäufern Abmahnungen in z.T. empfindlicher Höhe.

Wo hast du die Schuhe denn gekauft?

Das ist nicht nur ein Mangel, das verstösste gegen deutsches Recht. In Deutschland ist es verboten, Plagate zu verkaufen.

Schreib die Verkäuferin an und teile ihr mit, dass sie dir Kaufpreis + 2 x Versandkosten überweisen soll - damit du ihr die Schuhe zurückschicken kannst. Sollte sie sich weigern wollen, würdest du die Schuhe mit ihrer Adresse zur Polizei bringen und den Rechteinhaber informieren.

In dem Fall: Erst zurückschicken, wenn du das Geld hast.

Kannste. Das ist ein schwerer Mangel. Darüberhinaus mit hoher Wahrscheinlichkeit ein arglistig verschwiegener Mangel. Das kannst du rückgängig machen, auch gegenüber einem Privaten.

wen du es schriftlich von ihm hast wo steht es sein nich gefälscht kannst du ihn anzeigen..

alexmausii00 
Beitragsersteller
 03.01.2012, 18:20

Nein leider nicht..

privat kann man eigentlich nix machen