Beschädigte ware zurückschicken?
Ich hatte einen Schminktisch bestellt, und er ist gestern angekommen. Die Verpackung auf der linken Seite war beschädigt (ein Loch), aber da war noch Styropor drinne. Dann beim auspacken habe ich entdeckt, dass ein Holzteil vom Tisch abgefallen ist, und an manchen Stellen auch schon Risse entstehen. Der Verkäufer hat mir einen Nachlass von 50 € vorgeschlagen. Das ist mir zu wenig, habe ihm geschrieben dass ich mit 80€ Nachlass zufrieden wäre. Er hat immernoch nicht geantwortet. Da ich nicht weis ob ich den jetzt einpacken soll (was sehr schwierig aussieht) oder aufbauen soll, habe ich ihn so im Wohnzimmer liegen gelassen. Dann passierte ein Unfall, meine kleine Nichte hat den Spiegel berührt und er ist runtergefallen.. Und ist jetzt Kaputt.. Was kann ich jetzt machen? Hafte ich für den Schaden vom Spiegel jetzt? Oder kann ich den Spiegel und den Tisch zusammen einfach zurückschicken?
3 Antworten
Den Schaden am Spiegel hast du selbst verursacht.
Das Unternehmen kann sich auf Deinen Nachlasswunsch einlassen, muss es aber keineswegs.
Mach von den defekten Dingen ein Photo. Alles einpacken und zurückschicken mit der Bitte einen Ersatz zu schicken. Der erste Fehler war schon die Annahme des beschädigten Paketes. Da hättest du direkt einen Transportschaden reklamieren müssen.
Ich habe ihn nicht hochgetragen, leider erst daheim gesehen.
Natürlich haftest Du, Du hast doch nicht aufgepasst. Warte ab, was der Verkäufer schreibt und dann entscheidest Du.