Kann ich die Anwaltskosten zurückfordern?
Folgende Situation:
mein Freund hat einen Anwalt beauftragt ihn zu verteidigen. Dieser hat das Mandat angenommen und wurde auch bezahlt. Nun erschien er nicht beim 1. Gerichtstermin wegen Krankheit. Paar Wochen vor dem 2. Gerichtstermin ruf ihn mein Freund an, um sich nach der Lage zu erkunden. Der Anwalt sagte, er wüsste nichts von dem Termin und außerdem habe er keine Zeit.
Daraufhin hat mein Freund einen anderen Anwalt beauftragt, der sich hervorragend darum kümmert. Dieser sagte heute, dass der andere (vorherige) Anwalt beim Gericht mitteilte, dass er morgen nicht beim Gericht erscheinen wird, woraufhin mein Freund ihm das Mandat entzog/ ihn kündigte.
Jetzt stellt sich die Frage, ob mein Freund von dem anderen (vorherigen) Anwalt das bezahlte Honorar zurückfordern kann? Schließlich hat er sich nicht um den Fall gekümmert und war untätig. Er hatte ihn für zwei Fälle bezahlt, aber sozusagen für genau nichts.
Wie ist nun die Lage? Kann man das Geld von dem Anwalt zurückfordern? Wie kann es sein, dass ein Anwalt fürs Nichtstun einfach so Geld einkassieren kann? Schließlich ist es wohl sein Job seinen Mandanten zu verteidigen.
5 Antworten
Dieser hat das Mandat angenommen und wurde auch bezahlt.
Es wurde das gezahlt, was bis dato schon geleistet wurde: z. B. Schriftsätze, Akteneinsicht, Telefonate, Anträge ect. - das Geld kann selbstverständlich nicht zurückgefordert werden.
Kann ich die Anwaltskosten zurückfordern?
Nein, das kannst du als Unbeteiligter nicht.
Wird ein Anwalt beauftragt, handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag. Um Kosten zurück zu fordern, müsste dein Freund ihm mangelhafte oder fehlende Ausführung der vertraglich obliegenden Pflichten nachweisen.
Aber da dein Freund bereits einen neuen RA hat, weiss der sicher auch was zu tun ist.
Wie heißt es so schön: erst die Ware, dann das Geld!
Dienstleister werden auch erst nach der erledigten Tat bezahlt.
Dieser sagte heute,......
dann solltet Ihr auch diesen Anwalt von heute fragen, ob da irgendwelche Rückforderungsmöglichkeiten bestehen.
Kann ich die Anwaltskosten zurückfordern?
Selbstverständlich nicht.
Wie kommst du nur auf eine dermaßen absurde Idee?