Dem Anwalt das Mandat entziehen wegen Untätigkeit - entstehen da Kosten?
Wir haben vor 4 Wochen einen Rechtsanwalt damit beauftragt, uns in einer Erbstreitigkeit weiterzuhelfen. Wir hatten ein etwa einstündiges Gespräch mit ihm und danach woilte er für uns zum Grundbuchamt, um da Einsicht zu beantragen und sich dann wieder melden. Wir telefonieren jetzt seit mehr als drei Wochen hinter dem hinterher, der ist nicht zu erreichen, fünf Rückrufbitten hat er ebenfalls verstreichen lassen. Können wir so jemandem das Mandat entziehen und uns einen anderen Anwalt suchen oder entstehen uns da Kosten? Wir sind total unzufrieden, weil der Kerl jetzt seit dem ersten Gespräch NICHTS gemacht hat und sich nicht mal zurückmeldet.
1 Antwort
Ihr könnt ihm natürlich das Mandat entziehen. Dann müsst IHR den bisherigen Aufwand selbstverständlich zahlen. Wegen Nicherfüllung seines Mandats müsstet ihr ihm eine Frist setzen, und er muss euch seine Bemühungen nachweisen.
Ihr könnt auch eine Beschwerde an die Anwaltskammer richten.
Wie gesagt, er muss seinen bisherigen Aufwand natürlich nachweisen, wenn er Geld haben will
Das Mandat sofort schriftlich entziehen und Herausgabe der ihm zur Verfügung gestellter Unterlagen fordern.
Der Anwalt wurde zwar tätig und wird dafür Gebühren verlangen, die man bezahlen muss, leider. Er muss seinen Aufwand in einer Rechnung darstellen.
Habt ihr eine Beschwerde darüber, könnt ihr euch bei der Anwaltskammer über ihn beschweren.
Er hat bisher wirklich GAR nichts unternommen, war nicht mal beim Grundbuchamt. Wir haben echt die Nase voll. Wenn er keine Zeit oder keine Lust auf das Mandat hat, kann er es ja sagen - aber so ist es einfach nur eine Hängepartie.