Dem Anwalt das Mandat entziehen wegen Untätigkeit - entstehen da Kosten?

1 Antwort

Ihr könnt ihm natürlich das Mandat entziehen. Dann müsst IHR den bisherigen Aufwand selbstverständlich zahlen. Wegen Nicherfüllung seines Mandats müsstet ihr ihm eine Frist setzen, und er muss euch seine Bemühungen nachweisen.

Ihr könnt auch eine Beschwerde an die Anwaltskammer richten.

FridaGT 
Beitragsersteller
 23.07.2012, 18:18

Er hat bisher wirklich GAR nichts unternommen, war nicht mal beim Grundbuchamt. Wir haben echt die Nase voll. Wenn er keine Zeit oder keine Lust auf das Mandat hat, kann er es ja sagen - aber so ist es einfach nur eine Hängepartie.

DerHans  23.07.2012, 18:45
@FridaGT

Wie gesagt, er muss seinen bisherigen Aufwand natürlich nachweisen, wenn er Geld haben will

Ontario  11.08.2020, 11:43
@FridaGT

Das Mandat sofort schriftlich entziehen und Herausgabe der ihm zur Verfügung gestellter Unterlagen fordern.

Der Anwalt wurde zwar tätig und wird dafür Gebühren verlangen, die man bezahlen muss, leider. Er muss seinen Aufwand in einer Rechnung darstellen.

Habt ihr eine Beschwerde darüber, könnt ihr euch bei der Anwaltskammer über ihn beschweren.