Anwalt will Geld für E-Mail-Korrespondenz
Hallo! ich habe mit einem im Ausland sitzenden deutschen Anwalt per E-Mail über eine Rechtssache korrespondiert. Die ganze Sache hat sich aber nach ein paar E-Mails zerschlagen. Nun möchte der Anwalt mir Arbeitszeit für die E-Mails berechnen. Ich habe diesen Anwalt aber niemals offiziell mit einem Mandat beauftragt und ihm nach einigen E-Mails auch mitgeteilt, dass ich bis auf weiteres von einem Mandat absehe. Der Anwalt hat mir seinerseits niemals mitgeteilt, dass er für die Versendung von E-Mails Geld verlangen würde. Wie ist die Rechtslage? Danke für alle hilfreichen Antworten!
9 Antworten
Selbst wenn ein Anwalt 'nur' telefoniert, verrechnet er es - was sein gutes Recht ist^^ und mit einem Anwalt würde ich mich erst recht nicht anlegen - also bezahl es und gut ist^^
Jede Auskunft über einen Anwalt kostet, selbst wenn man nur erstmal den Sachverhalt klären muss. das musst du zahlen. Du hast ihn konsultiert und er seine Arbeit gemacht
Er hat dich beraten und darf das berechnen, auch ohne Mandat. Warum sollte er umsonst arbeiten?
Wie ist die Rechtslage?
§ 612 BGB
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
Und glaub mir: Anwälte kennen diesen Paragraphen in- und auswendig... ;-)
Ich habe mittlerweile herausgefunden, dass der betreffende Anwalt in Deutschland überhaupt keine Zulassung hat. Und auch wohl in dem Land, in welchem er "praktiziert", liegt keine Zulassung vor. Er gibt sich nur viel mehr als Anwalt aus und führt den Titel "Rechtskonsulent". Dabei gibt es diesen Berufsstand weder in Deutschland, noch im betreffenden Land. Ich nehme nun also an, dass eine "stillschweigende Vereinbarung" zu durch E-Mail-Verkehr anfallende Kosten, unter diesen Bedingungen hinfällig ist. Oder wie sehe ich das?