Kann ich die Anbringung eines Vordaches vom Vermieter verlangen?
Hallo, wir leben im Miethaus mit sechs Parteien. Unser Eingang wird von einem privaten Eigentümer selbst verwaltet, die anderen beiden Eingänge von Firmen. Wir sind der einzige Eingang ohne Vordach, weshalb nicht nur die Zeitungen häufig durchnässt sind, sondern auch wir, wenn wir bei Regen den Schlüssel in der Tasche suchen. Kann ich vom Vermieter die Anbringung eines Vordaches fordern? Die Verkehrssicherungspflicht ist dadurch auch nicht permanent gewährleistet, da Schnee und Eis freie Bahn haben... Danke!
11 Antworten
Du hast die Wohnung wie gemietet, besichtigt. Somit kannst Du keine Anbringung eines Vordachs verlangen.
Aber es sollte Dich nichts daran hindern, um ein Vordach zu bitten.
Im Baumarkt gibt es Vordächer beginnend bei rund 50 € bis ca. 200 €. Du könntest ein Vordach Deiner Wahl aussuchen und den Vermieter um Erlaubnis zur Anbringung bitten. Das kommt auf Dauer wohl günstiger, als den Vermieter das machen zu lassen.
Der Vermieter würde wohl ein Vordach von einem Händler für Bauelemente kaufen und anbringen lassen und da sind dann schnell mal 1000 oder mehr € weg.
Drei Monate vorher angekündigt (Winter fast vorbei), dann montiert und dann Modernisierungsmieterhöhung. Bei 1000 € wären das rund 10 € pro Monat. In 10 Monaten dann 100 € und in rund 1 1/2 Jahren wird das teurer, als wenn Du selbst ein Vordach Deiner Wahl aus dem Baumarkt anbringt.
Noch eine Möglichkeit: Warte ab, bis der Vermieter das nächste Mal wegen einer Mieterhöhung auf Dich zu kommt. Sage ihm dann, dass Du schon geneigt wärest, einer Mieterhöhung gleich zu zu stimmen, wenn er im Gegenzug möglichst schnell ein Vordach montiert. Das wäre dann auch ein Deal.
Die Verkehrssicherungspflicht ist dadurch auch nicht permanent gewährleistet, da Schnee und Eis freie Bahn haben... Danke!
Wurde die Räum- und Streupflicht mietvertraglich auf Dich als Mieterin übertragen, bist Du sowieso selbst dafür verantwortlich, egal von wo Schnee und Eis kommen. Falls Eis vom Dach fällt und Dir auf den Kopf, ist wiederum der Vermieter bzw. seine Privathaftpflichtversicherung dafür zuständig. Hier muss der Vermieter sowieso für Abhilfe sorgen. Wenn es auf dem Steildach über dem Eingang bspw. kein Schneefanggitter gibt oder sich Eiszapfen über dem Eingang bilden können, muss er was machen. Sonst nicht.
Für die besagte Firma sollte es eigentlich ganz klare Regeln geben. Morgens bis 7 Uhr (wird erfüllt) und tagsüber so oft, wie es nötig ist, wenn es weiter schneit oder Nässe gefrieren kann. Inwieweit Dein Vermieter das vertraglich geregelt hat, entzieht sich natürlich meiner Kenntnis, aber mal ehrlich, wenn es die ältere Dame nicht unmittelbar vor der Haustür schmeißt, dann eben einen Schritt weiter draussen, sobald sie den durch Vordach gesicherten Bereich verläßt. Im Übrigen schützt ein Vordach kaum vor Schnee, der herum gewirbelt wird und sich nicht genau an "Grenzen" halten will.
Zudem kann ein Winterdienst noch so gut geregelt sein, es kann nicht erwartet werden, dass alle Viertelstunde einer kommt und neuen Schnee wieder wegschiebt. Schneit es so stark, dass jeder vernünftige Mensch erkennen kann, dass ein Winterdienst unmöglich hinterher kommen kann, wird noch nicht einmal das verlangt.
So schlecht, wie sich das für Dich anhört:
Der Winterdienst ist nicht Euch Bewohnern und Besuchern gegenüber verpflichtet, sondern ausschließlich seinem Auftraggeber, also Eurem Vermieter. Dieser wiederum hat vor allem eine Verpflichtung gegenüber der Haftpflichtversicherung, wenn er deren Schutz in Anspruch nehmen will, denn diese ist letztlich verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die Euch evtl. durch einen Sturz entstehen könnten. Wenn er also die Mindestanforderung der Versicherung erfüllt, ist er praktisch aus dem Schneider.
.... was soll das sein, ein eigener Verwalter in einem Mietshaus?
Da gibt es doch gegenüber den Mietern nichts zu verwalten.
Ich kenne viele Verwaltungen, die Miethäuser verwalten. War in unserem Objekt auch, bis der Vermieter auch noch das Geld sparen wollte. Er macht ja auch gar nichts am Gebäude, darum verwaltet er eigentlich auch nicht :D
... ich verwalte meinen Bestand auch selber, denn die lieben Mieter bezahlen keinen Fremdverwalter.
"Am Gebäude etwas machen" oder nicht, ist Sache des Vermieters, so lange es keine Mängel in den vermieteten Wohnungen selbst gibt. Das wären dann aber Investitionen, bzw. Erhaltungsaufwand, die mit Verwaltung nichts zu tun haben.
Auch ein Gebäude an dem "nichts gemacht" wird, muss verwaltet werden.
???? Sollend die Mieter selber ihr Heizöl bestellen, den Aufzug warten, die Mieten kassieren, die Hauskosten zahlen? Handwerker beauftragen und bezahlen, wenn das Dach undicht ist?
.... danach wird nicht gefragt!
Und ob ich als Vermieter mir einen anderen Eigentümer als Verwalter leiste, geht den Mietern nichts an.
Bitten mehr kannst nicht - Bei Einzug war kein Dach drüber und das ist auch kein Mietgegenstand
Nein, das können Sie nicht. Eine Wohnung gilt gemietet wie besichtigt.
Sie können sich eine Zeitungsrolle anbringen, damit die Zeitungen nicht nass werden.
Nein, es gibt kein Gesetz, das ein Vordach vorschreibt.
Dankeschön für den Hinweis!
Zur Verkehrssicherungspflicht: Hier ist geregelt, dass der Eigentümer dem nachkommen muss. Hierfür hat er eine Firma, die bei Bedarf ausrückt, leider jedoch auch weniger als sie müsste. Eine ältere Dame im Haus ist bereits 2x ausgerutscht vor der Tür, was durch ein Vordach sicher hätte verhindert werden können, da es abends passierte, die besagte Firma aber nur morgens um 5 Uhr zum Schneeschieben kommt.