Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?
Guten Abend,
ich bin leider völlig unüberlegt einen Vertrag in einem Sonnenstudium abgeschlossen und habe das direkt nach meiner ersten Sitzung bereut. Nun versuche ich irgendwie herauszukommen, da das Abo 12 Monate à 30€ kostet.
Ich weiß, dass hierbei kein Wiederrufsrecht greift, da ich den Vertrag vor Ort abgeschlossen habe. Hier ein paar Fakten, welche hoffentlich eine Lücke zum Herauskommen mit sich bringen. Mir liegt aktuell kein Vertrag vor, obwohl ich diesen bereits 2x angefragt hatte. Bei der Antwort sind diese allerdings nie auf die Frage eingegangen.
Zusätzlich war ich so blauäugig und habe den Vertrag vor meiner ersten Sitzung abgeschlossen - d.h. ohne das Solarium vorher zu Testen. Ich war vorher noch nie in einem.
Eintritt in den Vertrag Anfang März
Kündigung Mitte März + 1. Anfrage zur Zusendung des Vertrages - Antwort das Kündigung zum April 2021 möglich ist
19. April 2. Anfrage zur Zusendung des Vertrages
Besteht die Möglichkeit aus dem Vertrag herauszukommen, da diese mir die Unterlagen nicht zusenden, obwohl ich schon 2x nachgefragt habe? Evtl. hinsichtlich Treu & Glauben?
Was wären Alternativen um herauszukommen?
Ich werde nun vorerst beantragen, dass ich für den April sowie für alle weiteren Monate, welche aufgrund von Corona eine Schliesung des Studios mit sich ziehen, die Zahlungen aussetzen. Kann ich bei einer "Einschränkung" des Betriebs aber einer generellen Öffnung auch Zahlung verweigern?
Wie sieht es aus mit angefangenen Monaten? Kann ich hierbei auch den ganzen Monat verweigern? Annahmen, das Studio öffnet z.B. Anfang / Mitte vom Mai oder Juni wieder.
Vielen Dank!
3 Antworten
Moin,
da hast du leider so falsch und blauäugig gehandelt, dass das einfachste wäre, dass du dich für nicht geschäftsfähig erklären lässt und darüber versuchst aus dem Vertrag zu kommen.
Dass Sonnenstudio muss beweisen, dass ein Vertrag vorliegt. Dies geht natürlich am besten, wenn ein schriftlicher Vertrag vorliegt. Du könntest natürlich behaupten, es läge kein Vertrag vor, das wäre aber natürlich rechtswidrig. Für Zeiten, in denen du die Leistung nicht nutzen kannst, musst du nicht bezahlen, für Monate, in denen du das nur anteilig nutzen kannst, musst du auch nur anteilig bezahlen.
Deswegen denkt man vorher nach. Du könntest dir vom Arzt ein Attest geben lassen, dass dir das Sonnenbaden gesundheitlich schadet. Dann kann man Sonderkündigen. Aber mach dich auf einen Rechtsstreit gefasst. Lediglich dass das Studio dir keine Vertragskopie zusendet kommt dir zu Gute.