Für 2 Tage arbeitslos melden?
Hi Leute, also, ich bin bis einschließlich 29. März bei einer Firma angestellt (befristeter Vertrag) und fange ab dem 01. April in einem neuen Betrieb an. Am 30. und 31. März muss ich schon in den neuen Betrieb (wegen einarbeiten), der Vertrag gilt jedoch erst ab dem 1. April. Muss ich mich jetzt für diese beiden Tage, die ich quasi arbeitslos bin, auch arbeitslos melden?
5 Antworten
Ich denke das musst du sogar, da du keine Versicherungslücke haben darfst bei der Krankenkasse z.B....von daher würde ich mich für die 2 Tage arbeitslos melden, und bekommst dann auch für die 2 Tage Arbeitslosengeld.
Doch, theoretisch für 2 Tage...praktisch nicht wirklich möglich, aber das tut nicht zur Sache, ich denke das klappt
"Diese Lücke muss nicht sein, wenn Arbeitslosengeld beantragt wird und der Anspruch besteht, dann zahlt die Arbeitsagentur nicht nur
Arbeitslosengeld für diese beiden Tage, sondern auch die entsprechenden
Sozialversicherungsbeiträge und damit entsteht diese Lücke nicht"... passt :-) Also selbst für 2 oder 3 Tage klappt das.
Nein. Du mußt dich überhaupt nicht arbeitslos melden. Es geht nur darum (wenn du nicht gerade Mittel beziehst) eine vollständige Dokumentation für die Rentenversicherung vorzuweisen. Da du aber sowohl im März als auch im April in einem Arbeitsverhältnis sein wirst, spielen die zwei Tage keine große Rolle.
Hm, dann frage ich mir das heute mal beim Arbeitsamt nach.
Besten Dank!
In diesen Tagen bist Du doch nicht arbeitslos, sondern zur Einarbeitung im neuen Betrieb ! Dem Amt solltest Du das aber melden.
Grundsätzlich Ja, da du beim Rentenbescheid jeden Tag lückenlos nachweisen musst, sonst gibt's Abzüge.
Da geht nichts mit ALG da er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht