Vertrag widerrufen, bevor er überhaupt begonnen hat?
Mein Fitnessvertrag würde Ende April enden und anfang März habe ich beschlossen, ihn um weitere 2 Jahre zu verlängern. Der neue Vertrag würde also erst am 1. Mai beginnen, aber dann hat die Corona-Zeit begonnen, die Gyms wurden geschlossen und Ende März habe ich eine Kündigung meines Vertrags gemeldet.
Es wurde nicht akzeptiert, weil mir der Fitnessstudio-Besitzer mitgeteilt hat, dass ich meinen Vertrag verlängert habe. Ich habe ihm gesagt, dass es sogar nach Vertragsbeginn immer 14 Tage Widerrufsrecht gibt. Er sagt mir, dass es für einige Verträge kein Recht gibt, weil dies die günstigere Option ist. Habe ich in diesem Fall recht?
EDIT: Bei meiner Frage geht es eher nicht um die Kündigung eines bestehenden Vertrags, sondern um eine neue Vertragsanfrage, deren Kündigung bereits vor dem Start beantragt wurde.
2 Antworten
Du hast leider unrecht. Im Laden gibt es keine 14 Tage widerruf, das geht nur wenn du Online ect abgeschlossen hast - Fernabsatzvertrag
Btw ein Umtauschrecht gibt es auch nicht im Laden ( Falschberatung + Finanzierungen ausgenommen ) und die Garantie ist im Gegensatz zur Gewährleistung freiwillig.
Schau aber mal in die Agb im Normalfall verlängert sich der Vertrag um 12 Monate es sei den es wurde dort anders festgehalten.
Ich geh davon aus das du die Kündigungsfrist nicht eingehalten hast.
Ja, hast du Recht, aber hier gibt es zwei Dinge. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen vor und ich habe meine Stornierung 4 Wochen zuvor gemeldet. Im Vertrag wurde geschrieben, dass es automatisch 6 Monate verlängert.
Ich akzeptiere es, aber wenn ich meinen bestehenden Vertrag kündigen möchte und sie den neuen Vertrag bearbeiten, den ich 2 Monate zuvor angefordert habe und der noch nicht einmal gestartet wurde. Er möchte jetzt 2 Jahre mit neuem Vertrag verlängern, nicht 6 Monate. Macht das Sinn?
Nicht Vertragsbeginn ist ausschlaggebend, sondern Vertragsabschluß, der war bei Dir Anfang März.
Hatte ich so auch verstanden, trotzdem ist der Vertrag im März bereits zustande gekommen, wenn er auch erst zum 1.Mai gelten soll. Der Abschluß war Anfang März, wenn auch der zuvor geltende Vertrag noch lief.
Ich denke, dass ich nicht klar war. Ich habe meine Frage bearbeitet. Bei meiner Frage geht es also eher nicht um die Kündigung eines bestehenden Vertrags, sondern um eine neue Vertragsanfrage, deren Kündigung bereits vor dem Start beantragt wurde.