Wie kann ich mich erkundigen?
Hallo,
ich hatte einen Probearbeitstag bei einem Bäcker dort wurde mir als Verdienstmöglichkeit folgendes angeboten: 30 Std. 5,00 EUR Brutto und 40 Std.. 4,00 Euro Brutto ist dies rechtens?
Sind nicht alle Betriebe Tarif vertraglich gebunden?
Dort sollen schon die Nachtzuschläge mit enthalten sein.. und ich habe immer Überstunden und diese werden auch nicht ausgezahlt..
lg
8 Antworten
Ich würde auch erst einmal die Handwerkskammer oder die Bäckerinnung kontaktieren und fragen, ob dieses "Angebot" so zulässig ist. Solche Fragen sind in der Regel kostenlos. Das kannst du ja gleich zu Beginn des Gespräches nachfragen. Deine Frage macht deutlich, wie dringend wir in diesem Lande mittlerweile einen Mindestlohn brauchen. Eine Schande, was hier passiert. Ich vermute sogar, dass dieses "Angebot" als völlig angemessen angesehen wird.
Muss ich auch sagen, also da hört es selbst bei mir auf, wenn bei Vollzeit nicht mindestens mehr als H4 übrig bleibt.
Nicht alle Betriebe sind tarifgebunden, dazu muss der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband sein.
In manchen Branchen wurden Tarifverträge als allgemeinverbindlich erklärt, diese gelten dann für alle Unternehmen dieser Branche.
Der Arbeitslohn den der Bäcker Ihnen angeboten hat, spottet jeder Beschreibung. Dass dazu noch unbezahlte Überstunden kommen, ist fast schon skandalös.
Ein Arbeitsgericht müsste im konkreten Fall feststellen ob der Arbeitslohn sittenwidrig niedrig ist.
Zumindest gibt es erste Urteile wo derartige Löhne als zu gering bewertet wurden, auf den jeweiligen Arbeitgeber kommen dann Nachzahlungen zu.
An Ihrer Stelle würde ich diesen Job nicht annehmen, etwas besseres finden Sie allemal.
Peter Kleinsorge
Falls es um Deutschland geht, wäre das sittenwidrig - hier muß Mindestlohn gezahlt werden, wenn Du >18 bist und der liegt momentan bei 8,84 €
Also das kommt ganz auf den Tarifvertrag an. Allerdings muss man da auch den Arbeitsvertrag mal genau prüfen. Eventuell gibt es sogar einen gesetzlichen Mindestlohn für die Branche.
Ne richtig ist das nicht das stinkt zum Himmel und nachtzuschläge sollten extra bezahlt werden.. Erkundige dich bei einem Rechtspfleger auf dem Gericht oder las dich von einem Anwalt beraten.