Kann ich auf ein Schreiben vom Anwalt per Email antworten?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Würde ich per E-Mail ihm zusenden und dann schriftlich hinterher. So hat er erst mal es auf die schnelle und kann sich ein Bild machen.

sheela2011 
Beitragsersteller
 13.12.2007, 13:04

Danke, genauso werde ich es machen, hätte aber auch selbst darauf kommen können.

sheela2011 
Beitragsersteller
 13.12.2007, 13:07
@HerrLich

Danke, kann ich brauchen.

Schnell und einfach geht es per Fax. Sonntest Du wieder erwarten kein Faxgerät und kein Modem haben kann man das Fax auch mit Web.de schicken. Dann allerdings gegen Berechnung. Ist aber immer noch günstiger als Porto.

Einfache Antwort:

Zur Fristwahrung zählt ausschließlich die Schriftform. Dazu gehört ein e-Mail nicht, ein Fax bedingt.

Da Du auch noch nachweisen willst, daß Du die Frist gewahrt hast und das Schreiben angekommen ist: Einschreiben mit Rückschein.

Um so schnell wie möglich zur Klärung eines Sachverhaltes beizutragen kannst Du Deine Antwort auch vorab per e-Mail verschicken. Das ist juristisch aber so gut wie nicht verschickt.

Übrigens: ein Anwalt, mit dem ich zu tun hatte ließ sich e-Mail ausdrucken und als Papier vorlegen.

pj

sheela2011 
Beitragsersteller
 13.12.2007, 13:14

Wie oben schon erwähnt werde ich beides in Bedracht ziehen, vielen Dank für Euere Antworten.

Belanglose Korrespondenz kann man auch mit dem Anwalt per email erledigen. Wichtige Sachen sollte man jedoch schon aus Eigenschutz schriftlich machen! Insbesondere in Ihrem Fall!

sheela2011 
Beitragsersteller
 13.12.2007, 13:15

Danke für die Antwort

schicke es einfach vorab per mail und dann nochmal eingeschrieben per post. dann kann nichts sein.

sheela2011 
Beitragsersteller
 13.12.2007, 13:05

Danke, genauso werde ich es machen, hätte aber auch selbst darauf kommen können. Hab wohl gerade wieder mal ne Gehirnblockade.