Anwaltsschreiben original oder gefälscht was tun?
Hallo Gutefrage.net User,
ich habe heute ein Schreiben erhalten von einem Anwalt, weil ich bei Ebay einen Account gekauft habe von dem Spiel Leauge of Legends. Erst einmal ist das Verkaufen dieser Accounts untersagt. Der Account wurde gebannt/gesperrt durch mich aber auch durch Fremverschulden, da der Verkäufer nicht angegeben hatte, dass dieser Account schonmal gesperrt war. Ich habe deshalb mein Geld über Paypal zurückgezogen, daher hat der Verkäufer seinen Anwalt eingeschaltet
Meine Frage ist ob dieses Schreiben Rechtsgültig ist? Es sieht irgendwie nach einer Fälschung aus. Per Email teilte mir der Verkäufer mit, ich könne dieses Schreiben ignorieren, wenn ich den Betrag an ihn zahle und ihm eine gute Bewertung gebe. Geht sowas überhaupt? Habt ihr Tipps? Leider studiere ich kein Jura, daher habe ich keine Ahnung was man nun tun kann. Es kommt mir halt alles komisch vor.
6 Antworten
Wo ist die bevollmächtigung? Diese muss hinten dran sein. Er muss sie unterschreiben beim anwalt und dieser muss diese an dich mitsenden, dass ist immer so. Und die formulierung ist nicht sehr anwaltsmässig. Ne finde nicht das dies original ist. Und wenn du ganz sicher sein willst, dann ruf dort an und frag nach.
Wenn der Anwalt erstmal eingeschaltet ist, will der natürlich sein Geld haben. Insoweit ist die angeblich goldene Brücke des Verkäufers Blödsinn. Mit der Bezahlung von den 17,95 + grünen Ebay-Punkt ist es leider nicht getan.
Aber gib doch mal Namen und Anschrift des Anwalts bei Google ein. Möglicherweise ist das eine üble Masche von einem Abzocker.
Wieso kaufst Du einen Account, wenn Du weißt, dass das verboten ist?
Und bei dem RA googelst Du erstmal, ob es den überhaupt gibt. Kann mir nicht vorstellen, dass ein Anwalt eine positive Bewertung fordert. Dem geht es nur um sein Geld - weiter nichts.
Der Verkauf ist nicht erlaubt steht nur in den AGB's des Spiels nicht irgendwas von Kauf daher macht doch er sich strafbar
Überprüfe einfach den anwalt und schalte selber einen ein
Klar mache ich morgen früh alles. War halt komisch, da das Schreiben am Samstag aufgesetzt wurde anscheinend.
Die Vollmacht muß immer mitgeschickt werden. Falls die nicht dabei ist, macht das einen merkwürdigen Eindruck. Und, wegen 18€ schreibt kein Anwalt einen Brief, da sich sein Honorar nach dem Streitwert, hier 18€ berechnet.
Habe herausgefunden, dass der Vater der Anwalt des Sohns ist. Was für mich merkwürdig ist, da bei Google steht, dass die Kanzlei dauerhaft geschlossen wurde an dem Standort. Ich rufe morgen mal dort an. aber vielen Dank für Ihre Hilfe.