Forderung vom Anwalt für Rechnung aus 2016,geht das?
Hallo,
Ich habe vor ein paar Wochen ein Schreiben vom Anwalt bekommen. Darin geht es um einen Vertrag den ich seit 2016 gekündigt habe und auch nicht mehr zahle.
Ich soll eine noch offene Rechnung zahlen, die Mahnung dazu ist auf September 2019 datiert. Eine Rechnung über die angeblichen Schulden als solches habe ich nicht, nur die Kostenaufstellung des Anwalts.
Ich habe dem Anwalt bereits geschrieben das die Forderung verjährt ist, allerdings möchte er jetzt einen kündigungsnachweis sehen.
Nach einer ziemlich miesen Trennung, bei der einfach das Schloss ausgetauscht wurde und ich meine gesamten Sachen per Klage zurück holen musste, kann ich mir nur denken wo dieser Kündigungsnachweis sein könnte... 😫
Die Firma hat sich aber seit 2016 nicht bei mir gemeldet. Ich bin zwar weg gezogen, meine Handynummer und Email waren aber immernoch dieselbe und der Firma auch bekannt.
Auch die Mahnung ist ja erst 2019 geschrieben worden und direkt ohne 2. Oder 3. Mahnung wurde der Anwalt eingeschaltet.
Die Rechnung selbst beläuft sich gerade mal auf knapp 30€, der Anwalt ist allerdings mit 70€ dann doch etwas teuer. Meine größere Sorge ist jetzt allerdings das der Anwalt sich einen Spaß erlaubt und die gesamten letzten Jahre auch noch berechnet.
Kann die Firma also einfach sagen der Vertrag war nie gekündigt obwohl seit 2016 nicht mehr gezahlt wurde?
3 Antworten
die Mahnung dazu ist auf September 2019 datiert
ist das eine kaufmännische Mahnung ("Mahnschreiben") oder ein gerichtlicher Mahnbescheid?
Alex
Ich habe dem Anwalt bereits geschrieben das die Forderung verjährt ist, allerdings möchte er jetzt einen kündigungsnachweis sehen.
Um welche Art Vertrag handelt es sich?
Wenn es ein Dauerschuldverhältnis war, unterliegen die Schulden daraus der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB.
Das bedeutet, dass Dein Vertragspartner innerhalb dieser Frist Zeit hat, seinen Anspruch auf das vereinbarte Entgelt oder nur auf den Teil des Entgelts der zu wenig gezahlt wurde, gerichtlich geltend zu machen.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Vertragspartners entstanden ist und der Vertragspartner hiervon erfahren hat oder hiervon hätte erfahren müssen (§ 199 I BGB).
Wenn die Schuld also 2016 entatanden ist, beginnt die Verjährungfrist mit dem 31.12.2016. Am 31.12.2019 ist die Schuld somit verjährt. Da es sich nicht um einen gerichtlichen Mahnbescheid handelt, wurde die Verjährung auch nicht gehemmt.
Ich persönlich würde einem Rechtsstreit gelassen entgegenblicken - auch wenn ich kein Kündigungsschreiben vorlegen könnte.
"Auch die Mahnung ist ja erst 2019 geschrieben worden und direkt ohne 2. Oder 3. Mahnung wurde der Anwalt eingeschaltet." also da war es noch nicht verjährt, jetzt ist die Verjährung gehemmt und man muss nicht 2 oder 3 mal mahnen, eine ist ausreichend.
Du müsstest schon beweisen das du die Kündigung abgeschickt hast, da es eine für dich günstige Sache ist, die Firma kann ja nicht beweisen das sie keine Kündigungserklärung erhalten hat.
Bei 100€ würde ich sagen sprich mit deiner Exfrau, wenn nicht zahl es einfach und legt zu den Akten..
wenn nicht zahl es einfach und legt zu den Akten..
Keinesfalls!! Damit legt sie u. U. ein Schuldeingeständnis ab.
Ich war nicht ohne Grund mit IHM 😂 vor Gericht. Er wollte mir nicht mal meine Klamotten geben und hat vor kurzem noch mal versucht mit nem Anwalt Geld von mir zu holen (erfolglos),und das obwohl ich für ihn nach der Trennung noch Schulden bezahlt hatte, weil ich es einfach hinter mir haben wollte.
Wenn ich den danach frage wird er mir höchstens ein Bild schicken auf dem er die Unterlagen verbrennt.
Zahlen würd eich es ja sogar, da liegt garnicht das Problem.
Wie gesagt ist mir viel wichtiger ob der Anwalt da noch mehr Forderungen draus machen kann, da ich die Kündigung nicht nachweisen kann. Dann kann ich es wahrscheinlich nicht mehr so einfach zahlen.
oh sorry, naja ich denke mal der Anwalt hätte schon alles auf einmal eingefordert.
jetzt ist die Verjährung gehemmt
Nein, ist sie nicht. Es können hundert Mahnungen kommen, die hemmen überhaupt nichts. Eine Hemmung tritt erst ein wenn ein Mahnbescheid ergengen ist, dieser hemmt zunächst für 6 Monate.
Na ja, der Anwalt kann viel verlangen, man muss ihm aber nicht alles vorlegen. Er soll Klage einreichen wenn er meint das tun zu müssen.
Kaufmännisch, sonst hätte ich ja ein Schreiben vom Gericht bekommen, oder?!