Reichen Name und Bankverbindung, um jemanden anzeigen zu können?

9 Antworten

Die Polizei wird grundsätzlich aktiv wenn du jemanden anzeigst. Wie die Aussichten auf Erfolg sind, wird dir der Beamte mitteilen. 

Hast du dich schon an Kleiderkreisel gewendet? Denen solltest du vorher schon mal Bescheid geben, dass der User nicht ganz fair ist. 

Das sollte reichen, über die IBAN hat die Polizei auch das Geldinstitut.

So kann der Kontoinhaber ermittelt werden.

Die Verkäuferin auch bei der Plattformadministration melden.

Hast du den Verkäufer schonmal angeschrieben?

Das Problem ist auf solchen Flohmarkt-Apps, dass man sich ja meist ganz günstig gebrauchte Kleidung kauft für nur ein paar €. In der Regel wird es dann ohne Sendungsnummer verschickt, weil man sonst bei der DHL ein Paket auswählen müsste und das kostet dann mit versichertem Versand 4-5€. Ich weiß es grad nicht auf den Cent genau. Und da lohnt es sich dann wieder nicht ein Shirt für 1-2€ zu kaufen wenn man dann noch fast 5 € Versand zahlt, weil dann kann man sich gleich ein neues kaufen. Genau wegen dieser Problematik verkaufe ich günstige Sachen gar nicht mehr. Wenn man es als Päckchen verschickt dann kann man schon davon ausgehen dass es nicht ankommt. Ich habe in meinem leben dreimal an Verwandte ein Päckchen geschickt, also unversichert, und keines davon kam an. Das bedeutet die sind auf dem Postweg verloren gegangen. Die sehen ja ob versichert oder nicht. Vielleicht ist sie nichtmal der Betrüger sondern hat das unversichert abgeschickt und schon wars weg.

Hallo,

hast du die Verkäuferin diesbezüglich schon angeschrieben? Wäre ja auch möglich, dass das Paket retour gekommen ist o.ä.

Ansonsten reicht uns eigentlich schon die IBAN zur Aufklärung solcher Fälle. Name ist natürlich ein "nice-to-have".

Du kannst bei jeder Dienststelle Anzeige erstatten. Die Kollegen schicken den Fall dann ggf. an die örtlich zuständige Dienststelle weiter, das ist aber rein intern und soll dich nicht weiter interessieren.

Es liegt ja erstmal auf jeden Fall ein Betrug nach §263 StGB vor, wenn die Dame die Ware bewusst nicht verschickt hat, mit dem Hintergedanken, von dir rechtswidrig Geld zu erlangen - dabei spielt die Schadenshöhe erstmal keine Rolle.

Da es ja auch möglich wäre, dass sie diese "Aktionen" seit Monaten regelmäßig ausführt, wäre auch ein "gewerbsmäßiger Betrug" denkbar -> das können wir natürlich nur in Erfahrung bringen, wenn auch jeder Geschädigte eine Anzeige erstatte, daher werden wir bei so einem "Kleinscheiß" nicht nur tätig, sondern sind auch froh darüber, wenn du Anzeige erstattest.

Viel Erfolg!

Du solltest auch in diesem Fall Anzeige erstatten, die Polizei und die Staatsanwaltschaft werden tätig und vielleicht war es auch nicht das erste Mal ...