Kleinanzeigenmarkt - Ware unvollständig - Rückgabe Privat möglich?
Ich habe folgendes Problem.
Ich habe mir ein größeres Serienset (DVDs) gekauft über einen Kleinanzeigenmarkt.
Habs mir zuschicken lassen, aber nach Sichtung festgestellt, dass ein Datenträger fehlt.
Nun hatte ich die Verkäuferin angeschrieben. Da kam als Antwort erst nur
"Wußten wir nicht, da wir die (Ware) auch gebraucht gekauft haben. Nun haben die Kinder das Interesse verloren. Ich wußte nicht, dass es fehlt und kann nichts nachliefern"
Nun schrieb ich sie erneut an und bat um Rücknahme, da ich meine, die Ware ist ja nun unvollständig und nicht so, wie angegeben.
Darauf kam widerum nur
"haben sie den letzten SAtz meiner Anzeige nicht gelesen!
Privatverkauf! Keine Garantie und keine Rücknahme! "
Was kann man machen?
Eine Anzeige schreiben lassen?
Stimmt die Aussage: Keine Garantie ist wie "Da habe ich aber nun Pech gehabt!"
Eine Rücknahme, die man ja ausschließt, würde ja dann nicht für einen unvollständigen Artikel gelten und die Aussage "nicht gewußt" scheint mir da nur vorgeschoben zu sein.
Zudem schreibt sie mir, ich könnte zwar zurücksenden, aber kein Geld zurückverlangen.
Wer hat mit welchem juristischer Ansicht nun Recht?
5 Antworten
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, das bei einem Privatverkauf grundsätzlich keine Rücknahme möglich ist.
Auch hier gilt_ Die Beschreibung muss der Ware entsprechen. Also wen nda steht "Komplett" muss es auch komplett sein. Und ein "wussten wir jetzt auch nicht!" gilt hier nicht als Entschuldigung. Der Verkäufer muss sich VOR dem Verkauf darüber absichern, das das Gerümpel funktioniert und Vollständig ist.
Und hier zählt AUCH nicht, dass du dich nicht an die Ebay-Kleinanzeigen Regeln gehalten hast.
Ein Privatverkauf ist ein rechtsgültiger Vertrag, egal wie er abgewickelt wurde. Und auch die Plattform, über die das abgewickelt wird, kann die Rechtslage nicht ändern.
Ein Vertrag geht: Antragsabgabe + Antragsannahme = rechtsgültiger Vertrag-
In deinem Fall hast du : Antragsabgabe über den Kauf einer vollständigen DVD - Sammlung abgegeben. Der Verkäufer hat eine NICHT-vollständige Sammlung übergeben. Es ist KEIN rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen, da die Ware mangelhaft ist. Der Verkäufer muss das Zeugs zurück nehmen und dir das Geld erstatten.
(Der Vertrags Abschluss beginnt NICHT mit der Einstellung bei Ebay Kleinanzeige! DAS ist erst die Erklärung, etwas verkaufen zu wollen.)
Ähnlich ist die Situation, wenn der Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft der Ware ausdrücklich zusichert. Beispiel: Beim Verkauf des Privat-PKW sichert der Verkäufer eine Laufleistung von 100.000 km zu. Hat er den Tacho von 150.000 km heruntermanipuliert, kann der Käufer vom Kauf zurücktreten. Hat der Verkäufer den PKW selbst manipuliert erworben, kann der Käufer dennoch zurücktreten, wenn der Verkäufer die wahre Laufleistung arglistig verschwiegen oder in Unkenntnis gutgläubig zugesichert hat. Sichert der Verkäufer bestimmte Eigenschaften zu, kann er für seinen guten Glauben keinen Schutz beanspruchen, auch wenn er selbst getäuscht wurde.
https://www.ratgeber-geld.de/privatverkauf/
Demnach wäre die Formulierung in deinem Fall bezüglich Privatverkauf nicht korrekt, und nach dem zitierten Abschnitt hast du eben das Recht, die Ware zurück zu geben.
Unklar ist aber, ob die Sammlung als "vollständig" angeboten wurde, und damit eine "zugesicherte Eigenschaft" fehlt.
PS Sehe gerade den Kommi zur Formulierung. Aus dieser Formulierung darf und muss man Guten Glaubens annehmen, das die Sammlung vollständig ist.
DU bist im Recht.
Und wie kann man das juristisch durchsetzen?
Nicht wahr? Mal was Anderes als das ständige "Pech gehabt." oder "Privatkäufer haben keine Rechte."
Hat der Verkäufer die "Vollständigkeit der Serie" zugesichert?
Ja. So stand es im Anzeigentext. Und da ein Datenträger fehlt, ist es eben unvollständig, finde ich.
Nein. Es hieß nur "Biete hier unsere .... DVD Sammlung, Staffel 1 bis 12 an."
Seine Sammlung von 1 (ist vorhanden?) bis 12 (ist vorhanden?)
- Es ist wieder Typisch. Kleinanzeigenmarkt (ebay_Kleinanzeigen)
- Ware abholen und dort überprüfen und dann das Geld übergeben
- Privatverkauf = Keine Garantie/Rücknahme ist Rechtens
- Allerdings wenn in der Anzeige die Ware als Vollzählig beschrieben wurde, muss diese auch Vollzählich herausgegeben werden.
Wie eben schon erwähnt. Es stand sinngemäß nur
"Biete hier unsere [Name der Serie] DVD Sammlung, Staffel 1 bis 12 an.
Bei uns stehen sie nur noch rum und werden nicht mehr geschaut.
Die DVD's laufen alle, sind in einem guten gebrauchten Zustand und voll funktionstüchtig.
Privatverkauf! Keine Garantie und keine Rücknahme!"
drin
dann hast du Pech gehabt. Lese dir mal die AGB von ebay-Kleinanzeigen durch. Die warnen ausdrücklich davor die Ware zu versenden. Hingehen, auf Vollzähluigkeit prüfen, bezahlen.
Alles andere ist dein eigenes Risiko.
Auf einem Flomarkt wird es nicht anders gehandelt. Das ist nichts anderes wie ebay-Kleinanzeigen.
Du hast die Grundregel missachtet: eBay Kleinanzeigen soll Leute zum Vorort Handel zusammen bringen. Es wird bereits in den Richtlinien der Seite davor gewarnt, Ware zu versenden bzw sich schicken zu lassen.
Du hast auf eigenes Risiko anders gehandelt.
Lern daraus. Ebay gegenüber hast du keine Ansprüche. Und dem Verkäufer gegenüber hast du auch Pech. Ist ähnlich wie beim Kauf auf dem Trödelmarkt. Fällt dir da zuhause auf, das etwas fehlt, hast du auch keine Chance den Kauf rückgängig zu machen.
Das Risiko gehst du ein.
Wenn’s als vollständig angeboten wurde, muss sie Dir das natürlich auch vollständig schicken. Sonst handelt es sich um Betrug.
Ich kann auch keinen Fernseher anbieten, ne leere Schachtel verschicken und dann sagen „sorry, wusste nicht, das nix drin is!“.
Das ist doch mal recht interessant.