Kann ich als Mieter dem Freund meiner Tochter Grundstücksverbot erteilen?
Er hat am Sonntag gegen die Türe getreten,und gedroht diese einzutreten.Am Vortag hat er über Sprachnachrichten Drohungen ausgesprochen.Wir haben kein Gutes Verhältniss meine Tochter und ich.Nun würde mich interessieren,ob ich dem jungen Mann(22),als Mieter Grundstücksverbot erteilen kann.
3 Antworten
Ich würde das bei der Polizei melden und danach den Vermieter anrufen und den Fragen was man da machen kann.
Danke erstmal für die Antworten.Habe gerade mit meinem Vermieter telefoniert,laut ihm kann ich dem Jungen Mann Grundstücksverbot erteilen.Das werde ich nun tun,falls er sich nochmals sehen lässt werde ich mich an die Polizei wenden
Ja, Du hast ja das Hausrecht und kannst auch Deiner Tochter, falls sie nicht mehr bei Dir lebt, des Hauses verweisen. Der Freund hat ohne Deine Erlaubnis im Hause nichts zu suchen. Du kannst die Polizei rufen und eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs aufgeben. Die Drohungen würde ich auf jeden Fall zur Anzeige bringen.
Nur mal hintendran die Frage: Was für Äußerungen hat der junge Mann getätigt? Wenn es nur war, die Tür einzutreten, liegt im strafrechtlichen Sinne keine Straftat vor (i.S.d. § 241 StGB). Nicht das du umsonst zur Polizei wackelst.
Mir kommt das alles nach einer massiven Bedrohung vor. Immerhin ist der Autor gut beraten, wenn er dies entsprechend darstellt.
Wenn jemand so drauf ist, hält er sich da im Zweifelsfall eh nicht dran.
Vielleicht einfach mal bei der Polizei melden und fragen, was die von den drohenden Nachrichten halten!
Anzeige erfolgt heute Mittag bei der Polizei wegen den Bedrohungen