Hausverbot über dritte und ohne triftigen Grund?

9 Antworten

Natürlich ist es rechtens, ein Hausverbot muss nicht besonders begründet werden, wer das Hausrecht besitzt, darf Hausverbote jederzeit aussprechen, diese sind verbindlich.

Und mal ganz davon abgesehen kann ich recht gut nachvollziehen, dass dein Chef nicht gerade begeistert ist, wenn du während deiner Arbeitszeit laufend Besuch bekommst, und dieser sich dann auch noch in den Arbeitsräumen aufhält.

Jenni1508 
Beitragsersteller
 02.11.2017, 16:45

Es geht gerade hauptsächlich darum, ob das greift. Mein Chef hat meinem Freund das Verbot nicht persönlich erteilt.

DieKatzeMitHut  02.11.2017, 16:46
@Jenni1508

Das ist irrelevant.

intello99  02.11.2017, 19:38
@Jenni1508

Du bist nicht als "Gerichtsvollzieher" angestellt: DU musst niemandem mitteilen, dass er Hausverbot hat ... ausser wenn der in den Laden kommt, dann ist es so, dass Du, als Angestellte das Hausverbot umsetzen musst ... das ist aber inzwischen so, dass auch das nicht mehr verlangt werden darf: Hausverbote werden .. bei vernünftigen Unternehmungen ... höchstens dann ausgesprochen, wenn ein Kunde gewalttätig wird: kein normaler Ladenbesitzer sperrt die -Kundschafft raus  ... deshalb riskierst Du als Angestellte Schläge und deswegen muss der Unternehmer solche Hausverbote durch die Polizei bzw einen Sicherheitsdienst durchsetzen lassen..

Bitterkraut  02.11.2017, 21:45
@intello99

Hir ist es ja kein Kunde, sondern Privatbesuch der Angestellten. Besuch, der im Laden "arbeitet". Und beides kann der Chef sehr wohl untersagen. 

Okay,jetzt kann man auf die Frage auch richtig Antworten.

Das ist Rechtens..du bist in Vertretung deines Chefs für die Tanke verantwortlich,und du darfst Hausverbote erteilen.

Auch hat deine Chef alle Rechte der Welt,deinen Freund des Ladens zu verweisen.

Also an Stelle deines Freundes würde ich die Füße von dem Tankstellenareal nehmen,sonst kann er,aber auch du Ärger bekommen.

Hallo Jenni1508

Hier hätten wir den Spezialfall dass du als Mitarbeiterin dazu befugt bist das Hausverbot zu übermitteln da es sich allerdings um deinen Freund bzw deine Freundinnen handelt läge hier ein Gewissenskonflikt vor weswegen du die Aufgabe das Hausverbot zu übermitteln ablehnen kannst.

Es kommt also ganz darauf an ob du deinem Freund schon von seinem Hausverbot erzählt hast oder nicht.

Du könntest sonst ganz klar zu deinem Chef gehen und ihm sagen: "Es tut mir Leid aber ich sehe mich aus Gewissensgründen außer stande die Nachricht vom Hausverbot zu überbringen da es sich um Personen meinen persönlichen Umfeldes handelt"

Dann wäre das Hausverbot erstmal so nicht gültig sollte dein Freund bzw deine Freundinnen sich jedoch trotzdem dort blicken lassen während du arbeitest müsstest du die Dienstanweisung entweder selbst ausführen und sie wegschicken oder dich formal korrekt auf die Gewissensgründe berufen und deinen Chef informieren wobei das praktisch schon sehr skuril wirken würde.

Wirklich viel bringen würde das jedoch nicht pratikisch bedeutet dass nur sie können jeder noch ein einziges Mal straffrei die Tankstelle betreten werden dann rechtsgültig über das Hausverbot informiert und haben sich fernzuhalten.

Solltest du deinen Freund entgegen der Anweisung deines Chefs in der Tankstelle dulden kann das Konsequenzen für deinen Job haben sollte er die Tankstelle jedoch eigenmächtig ohne dein Zutun und ohne deine Billigung betreten darf dein Chef dich nicht dafür bestrafen.

PS: Da die ältere Frage nun gelöscht ist kopier ich nochmal meine Antwort für den allgemeinen Fall einer Erteilung eines Hausverbots durch dritte rein:

Sagen wir mal so wenn man nicht persönlich von einer hausrechtlich befugten Person oder über die Polizei über sein Hausverbot informiert wurde kann man auch nicht wegen Hausfriedensbruch belangt werden sollte man es missachten.

Es besteht ja immernoch die Möglichkeit dass die dritte Person sich das mit dem Hausverbot nur ausgedacht hat und man könnte sich darauf berufen dass man der Person nicht geglaubt hat und davon ausging man hat kein Hausverbot.

Spätestens dann wenn man den jeweiligen Ort das nächste Mal betritt und es dann persönlich gesagt bekommt gilt das Hausverbot aber.

Sollte es sich um einen öffentlich zugänglichen Ort wie z.b. ein Geschäft handelt wäre ein wirklich grundloses Hausverbot in der Theorie unter gewissen Voraussetzungen auch nicht zulässig in der Praxis ist es jedoch ziemlich witzlos sich darauf zu berufen da jeder Händler eh selbst bestimmen kann wem er was verkauft.

LG

Darkmalvet

Zum einen bedarf es keines Grundes, jemanden Hausverbot zu erteilen. Wenn man jemanden nicht auf seinem Gelände haben will, dann ist das so und das hat man zu akzeptieren. Bei Zuwiderhandlung kann man die Person dann von dem Ort entfernen lassen. 

Du als Mitarbeiterin kannst in Vertretung deines Chefs das Hausverbot auch aussprechen und durchsetzen und wenn er dort trotzdem erscheint, kann dein Chef davon ausgehen, dass du ganz klar seine Anweisungen befolgst und ihn vom Tankstellengelände verweist. Du bist hier keine unbeteiligter Dritter, sondern du vertrittst deinen Chef. Sonst kriegst du ernsthaft Ärger, z.B. eine Abmahnung. Geht er nicht, musst du halt die Polizei verständigen.

Scheinbar legt es dein Freund drauf an, dass du Ärger bekommst. 

Scheinbar scheint die Tankstelle als dein persönlicher Familientreff ausgeartet zu sein und es gefällt deinem Chef wohl nicht, dass du dadurch ständig von der Arbeit abgelenkt wirst. Er will nicht, dass sich Fremde überall rumtreiben und dass es durch Gerede zu Streitigkeiten kommt. Ob das nun der Fall ist oder nicht, das ist nicht so wichtig, er will das nicht und er ist der Chef und hat das Sagen. 

Wenn das seine Tankstelle ist, hat er ein Hausrecht und er kann auch Hausverbot erteilen, ohne das genau begründen zu müssen. Vermutlich hat er irgendeinen Verdacht, den er nicht beweisen kann.

DieKatzeMitHut  02.11.2017, 17:03

Vermutlich reicht es ihm einfach schon, dass seine Angestellte lieber Freunde zum Quatschen einläd statt zu arbeiten, und noch dazu hat er wenig Interesse an irgendwelchen Versicherungsstreitigkeiten, wenn unternehmensfremde Personen sich in seinem Lager rumtreiben und sich dort womöglich verletzen.

Da braucht er gar keinen "Verdacht, den er nicht beweisen kann".