Darf der Hausmeister ein Hausverbot erteilen?
Also es geht um eine Mieterin die jeden fast jeden 2. Tag Besuch einladet. Es ist dann extrem laut und einmal mussten wir uns als Mieter Beschimpfungen anhören, weil wir gesagt haben, dass sie die Musik leiser machen soll. Die Hausverwaltung hat schon 2 Abmahnungen deswegen erteilt. und nun meine Frage: Darf der Hausmeister dem Besuch Hausverbot erteilen?
4 Antworten
Nein, darf er (leider) nicht, aber hier ist eine Kündigung längst fällig. Ihr solltet entsprechenden Druck auf den Vermieter ausüben, indem ihr die Miete mindert (es ist ein Mangel). Dazu solltet ihr ein Protokoll führen, wann der Lärm ist, und den Vermieter auffordern etwas dagegen zu unternehmen. Ihr solltet Polizei oder Ordnungsamt rufen und immer Anzeige erstatten - auch oder gerade bei Beleidigungen, Bedrohungen etc.. Die Polizei kann auch ein sog. Platzverweis aussprechen, also Störer, die nicht Mieter sind, hinauswerfen.
Wenn in diesem Fall die Polizei schon mehrfach vor Ort war, kann der Vermieter (nicht der Hausmeister) bishin zur fristlosen Kündigung tätig werden wegen extremer Störung des Hausfriedens.
Schön für die nächste BK-Abrechnung. Wenn denn der Hausmeister solche Aufgaben erledigen muß, freut sich doch jeder Mieter, denn er hat doch diese Kosten und Lasten nicht zu bezahlen und kann sie deshalb wegen fehlender Abgrenzung komplett löschen, oder?
nur wenn ihn das haus gehört.
Blödsinn , wen ihm das Haus gehört .Lese mal den Mieterbund!