Gütertrennung im Pflegefall
Guten Tag, Ich hätte gerne gewusst, was ist mit der Gütertrennung beim Eintreten des Pflegefalles eines Ehegatten ? Wird auf das getrennt angelegte Vermögen der Eheleute zugunsten eines zugegriffen oder ist das ausgeschlossen ? Es besteht ein notariell abgeschlossener Vertrag der Gütertrennung.
2 Antworten
Die Gütertrennung hat nichts damit zu tun, dass ein Ehegatte für den anderen einstehen muss. Dann wäre es ein leichtes, alle würden kurz vor dem Eintritt in ein Pflegeheim das Vermögen durch die Gütertrennung noch sicher. Durch die Gütertrennung treten keine Nachteile in Bezug auf die Möglichkeit des Eintretens eines Pflegefalles ein (allerdings auch keine Vorteile), weil grundsätzlich auch das Vermögen des Ehegatten zum Beispiel bei der Beurteilung der Bedürftigkeit nach Sozialhilferecht herangezogen wird, soweit kein Getrenntleben angenommen wird.
Wenn die Gütertrennung notariell geschrieben ist, dann kann das Vermögen das die Frau besitzt nicht zur Pflege des pflegebedürftigen Mannes herangezogen werden. Die Gütertrennung kann nicht da enden, wo die Verpflichtungen beginnen. Das wäre ja widersinnig. Freiwillig kann man natürlich helfen. Aber es kann nicht erzwungen werden.
Sie irren- leider.