Darf das Jobcenter beim Einwohnermeldeamt nachfragen,ob ich umgezogen bin,weil ein Verdacht besteht?
13 Antworten
Das ist zur Erfüllung der Aufgaben zulässig .... entweder wenn ein Verdacht besteht - die Post zurück kommt etc. ...
Ja, das dürfen sie.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Jeder der einen begründetes Anliegen nachweisen kann gegenüber dem EMA und bereit ist die 5 € zu investieren kann Deine Meldeadresse abfragen.
Über sogenannte Amtshilfe kann das gemacht werden.
Bist du denn umgezogen oder wie kommt der Verdacht zustande?
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Jobcenter
Wenn es zur Klärung eines evtl. Leistungsanspruchs nötig ist,kann das auch gemacht werden !