Darf das Jobcenter beim Einwohnermeldeamt nachfragen,ob ich umgezogen bin,weil ein Verdacht besteht?

13 Antworten

Das ist zur Erfüllung der Aufgaben zulässig .... entweder wenn ein Verdacht besteht - die Post zurück kommt etc. ...

Ja, das dürfen sie.

Jeder der einen begründetes Anliegen nachweisen kann gegenüber dem EMA und bereit ist die 5 € zu investieren kann Deine Meldeadresse abfragen.

 

Über sogenannte Amtshilfe kann das gemacht werden.

Bist du denn umgezogen oder wie kommt der Verdacht zustande?

Wenn es zur Klärung eines evtl. Leistungsanspruchs nötig ist,kann das auch gemacht werden !