Ich verkaufe 3D modelle übers internet. Muss ich das verdiente Geld versteuern?
Hey Leute,
Ich beschäftige mich schon seit vielen Jahren mit 3D Programmen und seit Oktober 21 mache ich das auch beruflich. Letztes Jahr im Mai (2021), als ich noch an einer Hochschule eingeschrieben war und BAföG bekommen habe, habe ich mal ausprobiert ein paar meiner erstellten digitalen 3D Modelle übers Internet zu verkaufen. Dafür gibt es bekannte Seiten wie Turbosquid.com oder auch CGtrader.com.
Jetzt ist 1 Jahr vergangen und ich habe 500 Euro damit verdient. Natürlich ist das, dafür dass ich das nur einmal reinstellen muss und ich danach damit passiv Geld verdiene schon ganz okay. Jedoch auf ein Jahr verteilt sind das nur 41 Euro pro Monat.
Meine Frage: Muss ich dieses Geld versteuern oder ähnliches? Oder einfach irgendwo angeben? Bis jetzt sammel ich das Geld auf einem separaten PayPal Konto und habe noch nichts damit gekauft.
Ich weiß, dass man ab einem gewissen Zeitpunkt ein Gewerbe anmelden muss, jedoch muss ich dann auch Steuer Erklärungen monatlich machen, oder? Und kostet das nicht Geld sowas anzumelden?
In vielen Monaten habe ich damit z.B. überhaupt nichts eingenommen.
Im Moment ist es einfach eine Sache, die ich damals reingestellt habe und jetzt etwas Geld damit verdiene. Es ist aber nicht abzusehen, dass sich der Gewinn in der nächsten Zeit erhöht.
Nicht sicher ob es dafür wichtig ist, aber ich bin seit Mitte Oktober 2021 bei einer Firma als Trainee angestellt. Wo ich natürlich Steuern Zahle.
7 Antworten
Du musst erstmal ein Gewerbe anmelden, schon bevor du deinen ersten Euro verdienst. Ab dem Moment wo du eine Tätigkeit regelmäßig mit Gewinnabsicht machst, hast du ein Gewerbe. Das ist im Prinzip nicht aufwendig, kostet nur ein paar Euro.
Wenn du dann ein Gewerbe hast, musst du vielleicht auch Steuern zahlen, kommt drauf an wie viel es ist, da gibt es Freibeträge usw.. Bei 41€ musst du wohl keine Steuern zahlen.
Ganz einfach: Ja.
Du musst mit Aufnahme der Gewerblichen Tätigkeit diese Anmelden, denn du willst etwas verkaufen und Rechnungen schreiben (Letzteres muss du ja sogar) und dafür brauchst du unter anderem eine Steuernummer.
Diese erhälst du beim Finanzamt.
Einfach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und ans Finanzamt senden, die zuständige Stelle wird sich schon bei dir für alles weitere melden.
Für dich interessant, da online Handel, beantrage gleich die USt-ID, diese brauchst du bei eBay und co als Nachweis darüber das du steuerlich geführt wirst.
Meine Frage: Muss ich dieses Geld versteuern oder ähnliches?
Dem Grund nach ja natürlich. Ob es da Freibeträge gibt, können Sie bei ihrem Finanzamt erfragen.
Ich weiß, dass man ab einem gewissen Zeitpunkt ein Gewerbe anmelden muss,
Nein müssen sie nicht, da es sich um einen freien Beruf nach §18 EStG handelt. Es handelt sich ja um eine eigenkünstlerische Tätigkeit.
Liegt dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag von derzeit 9.744 Oironen im Jahr, für gemeinsam verlangte Ehepartner das Doppelte, musst du nix blechen.
Aber wie schon geschrieben wurde, Gewerbe anmelden!
Vielen Dank für den Hinweis! 👍
Ich mache das gleiche und habe den Verkauf von 3D Druckmodellen in meinen Gewerbeschein nachtragen lassen. Und ja, dafür muss man Steuern zahlen und zumindest ein Kleingewerbe anmelden. Hat aber auch Vorteile. Filament, Resin und Drucker kann ich von der Steuer absetzen. :)
Weil du absetzen schreibst, Kosten absetzen ist okay, aber je nach Umfang solltest du prüfen, ob der Vorsteuerabzug nicht doch etwas wäre. Aber das kannst du ja noch später nachholen.
Ich bin Umsatzsteuervorabzugsberechtigt. Wenn er ein Kleingewerbe anmeldet braucht er keine Umsatzsteuer einziehen, kann diese aber auch nicht absetzen.
3D Druck ist nur ein winziger Teil meines Gewerbes. Ich bin ITler und Datenschutzbeauftragter in verschiedenen Firmen. Natürlich getrennt und nicht zusammen. :)
Okay, dann habe ich den Passus "Kleingewerbe" auch auf dich bezogen, was falsch war.
(muss ich jetzt noch hinzufügen: es gibt kein Kleingewerbe, nur die Kleinunternehmerregelung. Das suggeriert leider vielen, es handle sich um ein abgespecktes Gewerbe, was so nicht stimmt. Das unterliegt den gleichen Rahmenbedingungen. Nur das Finanzamt hat da eine eigene Version. ;-) )
Das war im letzten Jahr so.
Der Grundfreibetrag wurde auf 10.347 € erhöht.