Kann eine Person einer anderen Person verbieten auf einer nicht als solche ausgeschilderte ....

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein. Das ist nicht rechtens. Ich kann mich nachher auch nicht an den Berliner Fernsehturm stellen, und sagen, dass ist jetzt meiner ... und keiner darf mehr ohne meine Genehmigung mehr nach oben fahren. Der Besitzer dieser Strasse hat dafür Sorge zu tragen, dass eine deutliche Kennzeichnung der Privatstrasse als solche zu erfolgen hat. Anderenfalls würde ich mir sogar überlegen, den "Straßenbesitzer" wegen Nötigung anzuzeigen. Vielleicht hat er auch nur zuviel Monopoly gespielt?! Und dabei übersehen, dass er nicht mehr am Spielbrett sitzt, sondern wieder in der realen Welt?!

Viele Straßen sind privat, deshalb ist aber die Benutzung nicht verboten. Wahrscheinlich muss der Besitzer sogar eine Art Wegerecht für Passanten einräumen. Sollte er das Parken in dieser Straße tatsächlich verbieten können, muss er entsprechend Schilder aufstellen die darauf hinweisen. Wer weiß ob der Mann das nicht einfach nur behauptet hat, um den "Parktourismus" in dieser Straße zu mindern.

Da müsste man ins Kartasteramt schauen wem das Grundstück gehört. Aber wenn es sein Eigentum sein sollte hat er da Rechte und auch Pflichten, ich kann ja auch nicht einfach mit meinem Auto in euerem Garten Parken.

Annatheonlyone 
Beitragsersteller
 21.03.2011, 20:01

Aber gehört nicht sonst der Stadt die Straße?

Ich bin alleiniger Privatstrassenbesitzer an dem 2 Häuslebesitzer ein eingetragenes Geh- und Wegerecht haben. Die Nachbarn parken meistens auf ihrem Grundstück, aber Ihre Gäste stehen aus Bequemlichkeit grundsätzlich auf meinem Privatgrundstück (Privatparkplatz oder Wiese) oder auf der Privatstrasse im Wendehammer (Sackgasse) aber nicht im öffentlichen Raum. Bis dato hatte ich das Privatgrundstück zu der die Privatstrasse gehört immer offen, nicht eingezäunt, dass wird sich nun ändern. Absperrung mit Kette, SDI Überwachungskamera mit Aufzeichnungsrecorder.

Falschparker werde ich nicht abschleppen, nein, die vorgestreckten Kosten erhalte ich nur mit viel gerichtlichen Ärger wieder. (falls überhaupt). Besser, den Falschparker am Wegfahren hindern (Absperren des privaten Parkbereiches durch Kette oder Parkplatzsperre. Infokarte hinterlassen (Falschparker, dass ist Privatgrundstück, Sie, sind nicht willkommen! Sie und Ihr Fahrzeug sind via SDI Überwachungskameras aufgezeichnet worden. Sollten Sie noch mal widerrechtlich auf unserem Privatgrundstück parken, werden wir Sie auf Unterlassung verklagen, Der Eigentümer der Privatstrasse und des Privatgrundstücks usw... ). Das schafft zwar nicht gerade Freunde, aber auf Freundschaft mit Personen die Privateigentum anderer mit Füssen treten lege ich eh keinen Wert.