Kann eine Krankenkasse einen Rentenantrag stellen?
Ich bin seit Oktober 2011 arbeitsunfähig. Jetzt bekam ich von der Krankenkasse Bescheid, dass ich einen REHA Antrag stellen muss, ansonsten würden die Krankengeldzahlungen nicht mehr geleistet. Bleibt die REHA erfolglos, würde der REHA Antrag als Rentenantrag gelten. Ich das möglich?
Übrigens hatte ich im November 2011 schon einen REHA Antrag gestellt der von der Rentenversicherung abgelehnt wurde.
7 Antworten
Die Krankenkasse schickt Dich zur Reha. Soweit so gut. Wenn Du aus der Reha als Arbeitsunfähig entlassen wirst, schreibt die Krankenkasse Deinen Rehaantrag in einen Rentenantrag um, d.h. die werden Dich "Zwangsverrenten". Wenn Du noch sehr jung sein soltest, dann pass auf, die schicken Dich mit einem Trinkgeld heim und behaupten, das ist Deine Rente. Ich kenn Leute, die sind nach 37 Arbeitsjahren mit einer total kaputten Wirbelsäule mit 570 Euro heimgeschickt worden und bei den wahnsinnsrentenerhöhungen bekommst Du im Durchschn. ca 2-3 Euro alle zwei Jahre mehr und diese Rente bleibt Dir bis Du stirbst, der Eintritt in die Altersrente bedeutet nicht, das Du auch mehr Geld bekommst, eben weil Du viel zu früh in Rente gingst. Also Achtung! Genau Informieren, am besten beim VDK, die sind geschult und Lügen Dir nicht die Hucke voll wie die DRV oder KK. VDK kostet ein paar Euro im Monat, rentiert sich aber.
Die Krankenkasse kann keine Rentenantrag für dich stellen, aber sie kann dich auffordern, das zu tun, bzw. Rehaantrag. Wenn du das ablehnst, können sie dich immer noch nicht zwingen eine Antrag zu stellen, aber sie klönnen die KG Zahlung einstellen. Und dann stehste da..Stell jetzt einfach nochmal einen Rehaantrag, und schreib rein, dass die Kasse dich dazu aufgefordert hat. Mfg
Prima. es kann dir eigentlich nichts passieren. Nichts schlimmes meine ich. Wäre mal interessant, wenn du hinterher mal schreibst was draus geworden ist. Mfg
November war auch etwas früh. Aber jetzt bist du schon den sechsten Monat krank und so endet bald die Zahlungspflicht der Krankenkasse (Krankengeld) und sie können dich ja nicht in ein Loch rutschen lassen. Der REHA Antrag gilt natürlich NICHT als Rentenantrag, den musst du schon selber stellen, aber sein Datum gilt dann als das Datum, ab dem es für dich kein Krankengeld mehr gibt. An deiner Stelle würde ich das nicht abwarten, sondern selber jetzt schon alles für deinen Rentenantrag zusammen suchen: jeder Monat muss belegt werden. Schulabgangszeugnis, alle Arbeitszeugnisse, alle Krankheitszeiten. Das macht viel Arbeit, fang schon mal an! Alles Gute!
Super, das werde ich machen
Du mußt kämpfen lernen und auf jede Ablehnung einen Widerspruch einlegen, die Krankenkasse kann Dich zur Reha auffordern, wenn Du Dich weigerst stellen sie die Zahlungen ein Die Befunde der Reha fliesen mit in den Rentenantrag ein. Aber stelle einen neuen Rentenantrag mit Einreichung sämtlicher Befunde und wie gesagt ,Kämpfe und lass Dir nicht alles gefallen, sie versuchen es immer wieder, zeige Ihnen das Du stärker bist. Viel Glück
Die Krankenkasse hat ja Erfahrungen mit den verschiedenen Krankheiten. Wenn die Krankenkasse den Eindruck hat, dass du in absehbarer Zeit erwerbsunfähig wirst, kann sie ohne weiteres das Verfahren abkürzen. Krankengeld wird** LÄNGSTENS** 78 Wochen.
Zur Mitwirkung aufgefordert, kannst du nicht einfach die REHA ablehnen. Dann wird die Zahlung** tatsächlich eingestellt**.
Im November hat die RV vielleicht die Reha noch als wenig aussichtsreich beurteilt.
Vielen Dank. Das habe ich jetzt gemacht.