Kann ein Mieter den Keller voll stellen?
Hallo,
mein Mieter wohnt schon seit Jahren in der Wohnung und in dieser Zeit ist mitlerweile der große Keller bis hin zur Decke vollgepackt, ihnen steht ein gewisse Bereich zu (vertraglich geregelt). Es hat mich all die Jahre kaum gestört, aber nun habe ich zusätzliche Mieter und diese haben absolut keinen Platz im Keller. Ich habe schon mündlich gewarnt, sie sollen den Keller freiräumen und nur ihren Bereich nutzen. Es wurde Einsicht gezeigt, jedoch nichts in die Tat umgesetzt.
Ich habe vor schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen zu warnen. Was aber tun wenn sie nicht reagieren? Ein zweites Mal warnen, vielleicht auch ein drittes Mal und wen dies nicht hilft? Wäre das den ein Kündigungsgrund?
Wäre dankbar für eine hilfreiche Antwort
Danke im Vorraus!
10 Antworten
Hat der Vermieter zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe (des Vertrags) keine Regelung getroffen und nur den Keller gezeigt, - mit der Bemerkung " ... das hier ist der (ihr) Keller..., - dann wird die Sache eng. Und es steht möglicherweise Aussage gegen Aussage. Dann wird eine Kündigung notwendig sein. * Die Wohnung wird für Eigenbedarf benötigt usw. usw.
das wäre der schnellste und einfachste Weg. DH
Wenn der Platz, der dem Mieter laut Mietvertrag zur Verfügung steht qm-meter mäßig geregelt ist das mal der erste Vorteil in der Angelegenheit. Ist im Vertrag auch der Standplatz örtlich ( also etwa "vorne ab dem Kellerfenster rechts beginnend) geregelt, dann ist der Vertrag genauest verfasst.
Nun, sollte eines der beiden (vor allem erstgenanntes) fix sein, dann verfasse ein kurzes Schreiben (ohne vielen Beifügungen) und schreibe darunter
Diese Schreiben ergeht an:
Name des Mieter Name eines Rechtsanwalts (vielleicht einen den du im widrigenfalls beiziehen würdest)
der Mieter wird, insofern er nicht justament nichts machen möchte und es darauf ankommen lassen würde, - die Sache erledigen
drohe doch mit einer Kündigung? Sie scheinen ja gegen einen Teil des Mietvertrages zu verstoßen.
Schriftlich anmahnen, eine Begehung ansetzen und genau den Kellerteil markeitern, der genutzt werden darf. Falls der Mieter nicht räumt, Nachfrist setzen und ggf den Krempel kostenpflichtig einlagern lassen.
Mit Fristsetzung hast du erst einmal alles richtig gemacht.
Nun folgt eine kürzere Fristsetzung von 7 Tagen mit der Ankündigung, bei erneut ergebnislosem Fristverlauf auf Kosten der Mietkaution eine Räumung der Gemeinschaftsfläche mit kostenpflichtiger Einlagerung und anschließender Vernichtung nach 6 Wochen Lagerfrist zu veranlassen.
Das Ganze persönlich übergeben oder als Einwurfeinschreiben (Zugangsnachweis) zur Kenntnis gegeben sollte wohl das gewünschte Ergebnis bringen, mindesteens aber dem Mitmieter seine vertraglich zugesicherte Fläche.
Ob man ihm deswegen kündigen sollte, mußt du selbt entscheiden.
G imager761