Kann ein Hinweis "zur Kenntnis genommen" unterschrieben haben eine rechtliche Folge haben?

4 Antworten

Das ist in rechtlicher Sicht eine Zugangsbestätigung. Hier hast du bestätigt, von gewissen Umständen, Fakten etc. in passiver Weise Kenntnis erlangt zu haben. Du kannst später nicht erklären von den besagten Umständen keine Kenntnis gehabt zu haben.

Es ist jedoch keine aktive Willenserklärung, die z.B. zum Zustandekommen eines Vertrages führen würde.

Weitere Hinweise kann ich dir ohne genauere Angabe der Umstände leider nicht geben.

Sierone 
Beitragsersteller
 03.04.2014, 23:09

heisst also ich bin vom inhalt informiert und habe diesen zur kenntniss genommen-willige aber nicht eine vertragliche regelung ein bzw. bin dazu verpflichtet etwas nachzugehen was in einem nicht unterschriebenem vertrag steht ?

Interesierter  03.04.2014, 23:12
@Sierone

Richtig! Kenntnisnahme Ja, Zustimmung Nein!

Sierone 
Beitragsersteller
 03.04.2014, 23:14
@Interesierter

vielen dank für die information, kennen sie einen rechtlichen hinweis auf einen § im sgb oder im allgemeinen juritischen recht der diese regelung klar erläutert?

Interesierter  03.04.2014, 23:18
@Sierone

Nein, leider nicht. Da es wohl um das SGB geht, wird es sich hier um eine Rechtsbehelfsbelehrung oder eine Rechtsmittelbelehrung handeln.

Mit dem Zugang der Belehrung beginnt z.B. die Widerspruchsfrist auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu laufen.

Sierone 
Beitragsersteller
 03.04.2014, 23:21
@Interesierter

Die Widerspruchsfrist gilt im allgemeinen für welchen Zeitraum?

Interesierter  03.04.2014, 23:28
@Sierone

Wenn es sich um eine Rechtsbehelfsbelehrung geht, müsste genau diese Widerspruchsfrist genannt sein.

Wenn Du einen Vertrag unterschreibst, ist der erstmal rechtgültig.Es sei den er wäre sittenwiedrig oder falsch.Zur Kenntis genommen nutzt da nicht viel.Was man aber machen kann ,ist der Zusatz "Unter Vorbehalt",wenn einem Dinge in dem Vertrag nicht ganz sauber erscheinen.

Sierone 
Beitragsersteller
 03.04.2014, 23:07

Ein Vertrag wurde "NICHT" unterschrieben, jedoch nur ein Hinweis auf einem Merkblatt welche Pflichten in der vertraglichen Regelung stehen.

kommt drauf an, was du zur Kenntnis genommen hast.

Sierone 
Beitragsersteller
 03.04.2014, 23:06

ein hinweis auf einem merkblatt.

er weisst auf eine vertragliche regelung hin, die aber von mir nicht eingwilligt wurde.

Wenn da steht ich habe die AGB zur Kenntnis genommen und auf das Kreuzchen geklickt hast, dann ja wenn du geschäftsfähig bist.