Schulgelände verlassen mit anschließendem Unfall rechtliche Folgen?

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Die gesetzliche Unfllversicherung lehnt eine Leistung ab. Wenn der Schüler z.B. querschnittgelähmt wäre, macht das einen Unterschied von mehreren 100.000 €

Kommt darauf an, was du mit verlassen meinst. In der großen Pause z.B.: Wärst du nicht versichert, aber dann hätten die Lehrer auch ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Soweit ich weiß ist nur der direkte Weg zwischen Schule und Zuhause versichert.

Dein Versicherungsschutz erlischt - und das wäre bei einem Unfall eine ziemliche Katastrophe, da Du dann nämlich keine Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung mehr hättest.

keine aber du bist nicht mehr versichert da du auf dem schulgelände über die schule verlängert bist

DerHans  10.09.2012, 19:06

HÄÄÄ was heißt das denn?